Maßnahmen zum Luftschutz: Allgemeines
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WA 153/1788
WA 153 Wohnungsbau
Wohnungsbau >> Werkswohnungswesen >> Luftschutz und Kriegsschäden (Behelfsheime und Wiederaufbau s. Gruppe 5.2)
1939 - 1943
Hierin: Vollständige Ausgabe der "Die Sirene. Illustrierte Zeitschrift mit den Mitteilungen des Reichsluftschutzbundes", Nr. 19 (September 1939)
Hierin: Lageplan der Bauverwaltung der Fa. Fried. Krupp AG "Siedlung Am Eselsweg [Essen-Altenessen]. Neubauten an der Halbachstraße", Maßstab 1:1000, oD
Enthält: u. a.: "Behelfsmäßige Luftschutzmaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Neunte Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz mit Ersten Ausführungsbestimmungen vom 17. August 1939", Berlin 1939 (10. Beilage zum Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen, 59. Jahrg. 1939, Heft 35); "Ausstattung einer Luftschutzgemeinschaft mit Selbstschutzgerät", in: Essener Allgemeine Zeitung vom 4.2.1943; "Bestimmungen über das Verfahren bei der Erstattung geldlicher Aufwendungen für die Herrichtung von Luftschutzräumen usw. vom 15. August 1941", in: Die Sirene (1941) Nr. 20; "Jetzt nur noch ein Baugenehmigungsverfahren", in: Rheinisch-Westfälische Zeitung vom 23.1.1943; Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 249 vom 23.10.1942; "Der Einsatz der Kreishandwerkerschaft bei Fliegerschäden", in: Essener Allgemeine Zeitung vom 19.5.1942; "Kostenumlegung für behelfsmäßige Luftschutzräume. Richtlinien des Reichsluftfahrtministeriums", in: Deutsche Bergwerks-Zeitung vom 20.2.1941; "Ab sofort stärkerer Einsatz von dunkelblauem Licht. Neue wichtige Bestimmungen zum Schutz gegen Fliegersicht", in: Essener Allgemeine Zeitung vom 5.11.1940; "Sind die Luftschutzräume in Ordnung? Der Polizeipräsident erteilt Hinweise", in: National-Zeitung Essen vom 20.3.1940 [enthält Abbildungen zu Deckenabsteifung und Splitterschutzvorrichtungen]; Reichsluftschutzbund (Hg.): Luftschutz-Merkblatt für die Familie, Berlin (Luftschutz-Merkblatt, 4); Aufruf der Spitzenverbände der Wohnwirtschaft "Jedes Haus luftschutzbereit!", September 1939.
Hierin: Lageplan der Bauverwaltung der Fa. Fried. Krupp AG "Siedlung Am Eselsweg [Essen-Altenessen]. Neubauten an der Halbachstraße", Maßstab 1:1000, oD
Enthält: u. a.: "Behelfsmäßige Luftschutzmaßnahmen an bestehenden Gebäuden. Neunte Durchführungsverordnung zum Luftschutzgesetz mit Ersten Ausführungsbestimmungen vom 17. August 1939", Berlin 1939 (10. Beilage zum Zentralblatt der Bauverwaltung vereinigt mit Zeitschrift für Bauwesen, 59. Jahrg. 1939, Heft 35); "Ausstattung einer Luftschutzgemeinschaft mit Selbstschutzgerät", in: Essener Allgemeine Zeitung vom 4.2.1943; "Bestimmungen über das Verfahren bei der Erstattung geldlicher Aufwendungen für die Herrichtung von Luftschutzräumen usw. vom 15. August 1941", in: Die Sirene (1941) Nr. 20; "Jetzt nur noch ein Baugenehmigungsverfahren", in: Rheinisch-Westfälische Zeitung vom 23.1.1943; Deutscher Reichsanzeiger und Preußischer Staatsanzeiger Nr. 249 vom 23.10.1942; "Der Einsatz der Kreishandwerkerschaft bei Fliegerschäden", in: Essener Allgemeine Zeitung vom 19.5.1942; "Kostenumlegung für behelfsmäßige Luftschutzräume. Richtlinien des Reichsluftfahrtministeriums", in: Deutsche Bergwerks-Zeitung vom 20.2.1941; "Ab sofort stärkerer Einsatz von dunkelblauem Licht. Neue wichtige Bestimmungen zum Schutz gegen Fliegersicht", in: Essener Allgemeine Zeitung vom 5.11.1940; "Sind die Luftschutzräume in Ordnung? Der Polizeipräsident erteilt Hinweise", in: National-Zeitung Essen vom 20.3.1940 [enthält Abbildungen zu Deckenabsteifung und Splitterschutzvorrichtungen]; Reichsluftschutzbund (Hg.): Luftschutz-Merkblatt für die Familie, Berlin (Luftschutz-Merkblatt, 4); Aufruf der Spitzenverbände der Wohnwirtschaft "Jedes Haus luftschutzbereit!", September 1939.
Archivale
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:04 MEZ