Johann von Sayn, Graf zu Wittgenstein, gelobt, dem Grafen Johann von Nassau, seinen Landen und Leuten keinen Schaden mehr zuzufügen, verspricht, daß seine Besitzungen dem Grafen und seinen Leuten offen stehen sollen, auch mit Gewährung feilen Kaufs, bekennt ferner, daß er die Grafschaft Wittgenstein als Lehen von dem Grafen Johann besitzt, mit weiteren Bestimmungen, wonach die Wittgensteiner Hörigen im Ebersbacher Gericht Eigentum des Grafen Johann werden sollen, daß dem Grafen in den Wittgensteinschen Gebieten freie Jagd und Fischerei zustehen soll, daß er sich von nun an allen Raubes und der Plünderung auf den Straßen von und nach dem nassauischen Gebiet enthalten werde und auch seinen Sohn oder seine Söhne dazu anhalten werde, alles unter feierlicher Eidesleistung.
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Johann von Sayn, Graf zu Wittgenstein, gelobt, dem Grafen Johann von Nassau, seinen Landen und Leuten keinen Schaden mehr zuzufügen, verspricht, daß seine Besitzungen dem Grafen und seinen Leuten offen stehen sollen, auch mit Gewährung feilen Kaufs, bekennt ferner, daß er die Grafschaft Wittgenstein als Lehen von dem Grafen Johann besitzt, mit weiteren Bestimmungen, wonach die Wittgensteiner Hörigen im Ebersbacher Gericht Eigentum des Grafen Johann werden sollen, daß dem Grafen in den Wittgensteinschen Gebieten freie Jagd und Fischerei zustehen soll, daß er sich von nun an allen Raubes und der Plünderung auf den Straßen von und nach dem nassauischen Gebiet enthalten werde und auch seinen Sohn oder seine Söhne dazu anhalten werde, alles unter feierlicher Eidesleistung.
170 I, U 812
170 I Nassau-Oranien: Urkunden
Nassau-Oranien: Urkunden >> 14. Jahrhundert >> 1376-1399 >> 1392
1392 Juni 28
Ausfertigung, Pergament, die 7 Siegel wenig beschädigt
Urkunde
Vermerke (Urkunde): Siegler: 1. der Aussteller, 2. seine Frau Katherine von Solms, 3. Graf Heinrich von Nassau-Beilstein, 4. Junggraf Gerhart zu Sayn, 5. Dietrich, Herr zu Runkel, 6. Johann, Herr zu Limburg, 7. Johann, Herr zu Wildenstein.
siehe Arnoldi 1, 227
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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17.06.2025, 14:07 MESZ