Freiwillige Feuerwehr Neuenstein (Bestand)
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Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein, GemA Neu 14
Landesarchiv Baden-Württemberg, Hohenlohe-Zentralarchiv Neuenstein (Archivtektonik) >> Kommunalarchive im Hohenlohekreis >> Stadt- und Gemeindearchive >> Stadtarchiv Neuenstein >> Öffentliche Einrichtungen
1910-2011
Inhalt und Bewertung
Der Bestand beinhaltet Unterlagen der Freiwilligen Feuerwehr Neuenstein, die 1909 anstelle der seit 1863 existierenden Pflichtfeuerwehr neu gegründet wurde. 1974 wurden die Feuerwehren der im Zuge der Gemeindereform neu hinzugekommenen Teilorte Neuensteins in die dortige Feuerwehr organisatorisch eingegliedert. Von den Freiwilligen Feuerwehren in Kesselfeld und Eschelbach (beide gegründet 1936) befinden sich nur wenige Unterlagen im Bestand.
Gliederung: 1. Organisation, Personal, Ausstattung; 2. Feuerwehr in Kesselfeld; 3. Feuerwehr in Eschelbach; 4. Druckschriften.
1. Zur Geschichte der Feuerwehr in Neuenstein: Ein Beschluss des Gemeinderates und Bürgerausschusses von Neuenstein vom 29.7.1863 setzte nach mehrjähriger Vorbereitungszeit die Neuregelung des städtischen Feuerlöschwesens in Kraft, bei der eine eigene Feuerwehr mit fester organisatorischer Struktur ins Leben gerufen wurde. Diese unterstand der Aufsicht der Stadt sowie des Oberamts Öhringen. Zum Feuerwehrdienst verpflichtet waren prinzipiell alle Bürger Neuensteins zwischen dem 18. und 60. (später 55.) Lebensjahr, die im Brandfall die ihnen in der Feuerlöschordnung zugeteilten Aufgaben zu übernehmen hatten. Auf der Basis der württembergischen Landesfeuerlöschordnung von 1885 reorganisierten die bürgerlichen Gremien Neuensteins ihre Feuerwehr mit Beschluss vom 25.6.1886 als "Pflichtfeuerwehr". Anstelle der Pflichtfeuerwehr, deren Aufgabenerfüllung allzu sehr von der Einsatzbereitschaft der dienstverpflichteten Bürger abhing, wurde am 4.12.1909 die Freiwillige Feuerwehr Neuenstein als eigenständiger Verein gegründet. Im Zuge der Umstellung des Feuerlöschwesens auf "Reichsnormierung" 1936 wurde die Freiwillige Feuerwehr zu einer polizeilichen Hilfstruppe umfunktioniert. Die Neuensteiner Feuerwehrsatzung von 1956 definierte die Freiwillige Feuerwehr als "Feuerwehr der Gemeinde", also als städtische Einrichtung. Infolge der Gemeindereform Anfang der 1970er Jahre wurden die Feuerwehren aller Teilorte zusammengefasst, sodass gemäß der neuen Satzung von 1974 die Freiwillige Feuerwehr Neuenstein von nun an aus sieben Abteilungen bestand: Neuenstein, Kleinhirschbach, Kirchensall, Obersöllbach, Eschelbach, Kesselfeld und Grünbühl. 1993 erfolgte eine weitere Umstrukturierung, aus der die neu gebildeten Abteilungen Nord in Kirchensall (mit Kleinhirschbach) und Süd in Neuenstein (mit Kesselfeld, Grünbühl, Eschelbach und Obersöllbach) hervorgingen. Kommandanten der Feuerwehr in Neuenstein: 1863-1865 David Hiller 1865-1874 Georg Heger 1874-1897 Friedrich Hettenbach 1897-1902 Christian Burkardt 1902-1907 Johann Hettenbach 1907-1934 Fritz Vogg 1934-1946 Gottlob Kellermann 1946-1949 Hermann Häuser 1949-1951 Albert Rößler 1951-1957 Karl Lechner 1957-1975 Richard Mößner 1975-1986 Kurt Maurer 1986-1996 Klaus Scheerer 1996-2006 Peter Heim 2006- Stefan Wommer
2. Zur Geschichte der Frewilligen Feuerwehren Kesselfeld und Eschelbach: Am 30.10.1936 wurde die Freiwillige Feuerwehr Kesselfeld anstelle der in demselben Jahr aufgelösten Pflichtfeuerwehr gegründet. Die Auflösung der Pflichtfeuerwehr in Eschelbach und die darauf folgende Gründung der Freiwilligen Feuerwehr fanden ebenfalls 1936 statt. Die Eingemeindungen Kesselfelds und Eschelbachs in die Stadt Neuenstein 1971 bzw. 1972 führte - gemäß der Feuerwehrsatzung von 1974 (siehe oben) - zur Umbildung der örtlichen Feuerwehren als eigene Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr Neuenstein.
3. Zur Geschichte des Bestandes: Die Unterlagen dieses Bestandes befanden sich in den Verwaltungsräumen des Gerätehauses in Neuenstein und wurden größtenteils im Juli 2008 - zuzüglich kleinerer Ergänzungen - vom Schriftführer der Freiwilligen Feuerwehr dem Kreisarchiv übergeben. Dort wurde der Bestand von Kreisarchivar Dr. Thomas Kreutzer erschlossen und verzeichnet. Ausgeschieden wurden nur einige wenige Dubletten. Die Freiwillige Feuerwehr ist eine Einrichtung der Stadt Neuenstein, daher wurde der Bestand dem dortigen Stadtarchiv hinzugefügt. In den Beständen "Neuenstein I" und "Neuenstein IV" des Stadtarchivs befinden sind weitere Unterlagen zur Feuerwehr in Neuenstein; auch zu den Feuerwehren von Kesselfeld und Eschelbach sind weitere Materialien im Stadtarchiv Neuenstein in den Beständen "Ortsarchiv Kesselfeld" und "Ortsarchiv Eschelbach" zu finden. Der Bestand "Freiwillige Feuerwehr Neuenstein" beinhaltet 23 Aktenbüschel und 59 Bände bzw. Hefte mit einem Umfang von 0,7 lfd. m und einer Laufzeit von 1910 bis 2011. Die Unterlagen sind gemäß den Bestimmungen des Landesarchivgesetzes von Baden-Württemberg teilweise für die Benutzung gesperrt. Die Benutzung erfolgt über das Kreisarchiv des Hohenlohekreises.
4. Hinweise auf weitere Archivalien und Literatur: Archivalien: - Stadtarchiv Neuenstein, Neuenstein I, Bü 27-32 und B 13-19. - Ebenda, Neuenstein IV, Bü 133-140 und B 49-53. - Ebenda, Ortsarchiv Kesselfeld, A 72-73 sowie B 97, 100 und 101. - Ebenda, Ortsarchiv Eschelbach, A 80-81 Literatur: - 100 Jahre Feuerwehr Neuenstein. Kreisfeuerwehrtag 1964, Neuenstein 1964. - Homepage der Freiwilligen Feuerwehr Neuenstein (www.feuerwehr-neuenstein.com). Neuenstein, 2.7.2009, ergänzt 27.7.2010, 23.8.2011 Dr. Thomas Kreutzer, Kreisarchivar
23 Bü., 59 Bde. (0,70 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:39 MEZ