Äbtissin Mechthild, Priorin Elisabeth (Elizabeth) und der Konvent des Klosters Marienthron (Marien Tron) zu Nimbschen (Nymptschen) geben bekannt, dass sie sich in dem Streit zwischen ihnen und dem Stadtrat und den Bürgern von Grimma (Grymme) um das Fischereirecht (vischerecht) in einem näher beschriebenen Teil des Stadtgrabens und der Mulde (Mulda) dem Spruch (teyding) der Schiedsrichter (teydingeslute) Konrad von Trebsen (Cunczen von Trebezin) und Petzold (Peczolde) Holoufer fügen werden. Wenn diese sich mit den beiden von der Stadt benannten Schiedsrichtern nicht einigen können, sollen sie in den Hof der Markgrafen ziehen, wo vom markgräflichen Rat eine Entscheidung getroffen werden soll. - Siegel der Äbtissin und des Konvents angekündigt.

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Sächsisches Staatsarchiv
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