Abt Johann, Prior und Konvent des Kl. Bronnbach verkaufen auf Wiederkauf dem Adel von Tottenheim und seiner Frau Irmel ihren Halbteil auf Schloß Bütthard mit Ausnahme eines Drittels an diesem Schoß und der dazugehörigen Nutzung um 500 fl.rh., über die sie quittieren. Der Wiederkauf soll erst nach dem Tode des Adel von Tottenheim mit 1/4 Jahr Kündigungsfrist vor Petri Kathedra erfolgen.