Appellationis Auseinandersetzung um die Bezahlung von Schulden
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(1) 3593
Wismar V 51 (W V I n. 51)
Abt. IV. Rep. 1. B Prozeßakten des Tribunals 1653-1803
Prozeßakten des Tribunals 1653-1803 >> 22. 1. Kläger V
(1749) 23.06.1749-12.07.1749
Kläger: (2) Johann Caspar Velthusen, Ratsherr zu Wismar (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Landrat von Oertzen, Hans Kahl, Franz Kind, Jochim Ludwig Kahl, N N Karthaus als Reeder der Fregatte "Die Stadt Wismar" (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. um Verkürzung der Frist für den Kl. zum Einreichen seines Schriftsatzes vom 23.06.1749 und erteiltem Mandat des Tribunals an den Kl., binnen 8 Tagen seinen Fall vorzutragen, legt dieser am 02.07. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Der Kl. hat Weine aus Bordeux gekauft und mit drei Wechseln bezahlen wollen, von denen einer geplatzt ist. Der Weinhändler verweigert daraufhin jeden weiteren Zahlungsaufschub und läßt den dem Kl. gehörenden Sechstelpart in der Fregatte "Die Stadt Wismar", die sich gerade in Bourdeaux befindet, beschlagnahmen. Der Schiffer schließt einen Bodmereibrief über 2.950 Livres ab und darf daraufhin mit seinem Schiff auslaufen. Als er in Hamburg ankommt, legte der Weinhändler dort auf das Schiff Arrest. Die Reeder forderten daraufhin vor dem Ratsgericht vom Kl., das Geld an Weinhändler zu bezahlen, damit das Schiff weiterfahren könne. Das Ratsgericht verurteilt den Kl. dazu, dafür zu sorgen, daß der Arrest sofort gelöst wird oder stellen den Reedern frei, sein Sechstelpart zu verkaufen. Dagegen appelliert der Kl. vor dem Tribunal. Dieses trägt dem Rat am 11.07.1749 auf, den Gläubigern des Kl.s Kopien des Vorgangs zur Verfügung zu stellen und die vom Kl. erbetene Beschlagnahme der Frachtgelder "in anderweitige Erwegung" zu ziehen.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1749 2. Tribunal 1749
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Bekl. an Franz Kindt zu Wismar vom 17.06.1749; Schreiben der Bekl. an Wismarer Rat vom 20. und 31.05.1749; 2 Ratsgerichtsurteile vom 02.06.1749; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 03.06.1749
Beklagter: Landrat von Oertzen, Hans Kahl, Franz Kind, Jochim Ludwig Kahl, N N Karthaus als Reeder der Fregatte "Die Stadt Wismar" (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Dr. Carl Christoph Gröning (A & P) Bekl.: Dr. Joachim Christoph Gabriel Hasse (A & P)
Fallbeschreibung: Nach Bitten der Bekl. um Verkürzung der Frist für den Kl. zum Einreichen seines Schriftsatzes vom 23.06.1749 und erteiltem Mandat des Tribunals an den Kl., binnen 8 Tagen seinen Fall vorzutragen, legt dieser am 02.07. seine Beschwerden gegen ein Ratsgerichtsurteil vor. Der Kl. hat Weine aus Bordeux gekauft und mit drei Wechseln bezahlen wollen, von denen einer geplatzt ist. Der Weinhändler verweigert daraufhin jeden weiteren Zahlungsaufschub und läßt den dem Kl. gehörenden Sechstelpart in der Fregatte "Die Stadt Wismar", die sich gerade in Bourdeaux befindet, beschlagnahmen. Der Schiffer schließt einen Bodmereibrief über 2.950 Livres ab und darf daraufhin mit seinem Schiff auslaufen. Als er in Hamburg ankommt, legte der Weinhändler dort auf das Schiff Arrest. Die Reeder forderten daraufhin vor dem Ratsgericht vom Kl., das Geld an Weinhändler zu bezahlen, damit das Schiff weiterfahren könne. Das Ratsgericht verurteilt den Kl. dazu, dafür zu sorgen, daß der Arrest sofort gelöst wird oder stellen den Reedern frei, sein Sechstelpart zu verkaufen. Dagegen appelliert der Kl. vor dem Tribunal. Dieses trägt dem Rat am 11.07.1749 auf, den Gläubigern des Kl.s Kopien des Vorgangs zur Verfügung zu stellen und die vom Kl. erbetene Beschlagnahme der Frachtgelder "in anderweitige Erwegung" zu ziehen.
Instanzenzug: 1. Ratsgericht 1749 2. Tribunal 1749
Prozessbeilagen: (7) Schreiben der Bekl. an Franz Kindt zu Wismar vom 17.06.1749; Schreiben der Bekl. an Wismarer Rat vom 20. und 31.05.1749; 2 Ratsgerichtsurteile vom 02.06.1749; von Notar Joachim Christoph Lehmann aufgenommene Appellation vom 03.06.1749
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:27 MEZ