Seyfart vom Stein, welcher mit seinen Brüdern Moriz und Hartmut eine Grundteilung der Lehengüter zu Kissingen, Großeibstadt, Botenlauben, Ostheim v.d. Rhön etc. vorgenommen hat, schreibt seinen Teil an diesen Gütern auf und bittet den Bischof von Würzburg, seine Brüder damit zu belehnen; 1537. Revers Caspers vom Stein zu Nordheim im Grabfeld und Ludwigs von Beynebergk zu Lengsfeld, welchen als Vormündern der Söhne des Hans vom Stein zu Sontheim Bischof Julius von Würzburg gestattet hat, bei Bernhard Marschalck von Otheim 1200 fl. auf Lehengütern zu Ostheim aufzunehmen 1593

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Staatsarchiv Würzburg