Schutzgeldsachen der Insten oder Heuerleuten, wobei auch die unterm 27. Oktober 1733 vom Königlichen Cammer-Collegio erteilte Resolution befindlich, daß die von der Miliz dimittierten Unteroffiziere und Gemeinen von Erlegung des Schutzgeldes und anderen Personalauflagen befreit sein sollen

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Niedersächsisches Landesarchiv
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