Franz Alexander Fürst von Nassau-Hadamar erteilt dem Hofjuwelier Hieronymus Schöffer Vollmacht, die dem Kaiserlichen Generalfeldmarschall Graf von Gronfeld, versetzten Juwelen gegen Zahlung von 15000 Gulden in Empfang zu nehmen und die bezüglichen Verschreibungen auszuwechseln.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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