Werden.-Philipp von Cruscheidt zu Wordenbeck bekundet, dass Abt Anselm nach dem Tod seines Vorgängers Benedikt ihn mit dem Mannlehengut Wordenbeck im Herzogtum Berg in der Honschaft Crawinckel zu Mannlehenrecht belehnt hat. Wenn der Lehnsträger stirbt, zahlt der Lehnsfolger 5 rheinische Goldgulden Heergewäte. Er hat gehuldigt durch seinen Sohn Johann Wilhelm Cruscheidt jetzt Wordenbeck im Beisein der Dienstmanns-Lehnmannen Georg Heinrich Vorrath, Rats und Sekretärs, und Johann Martin Schmitz, Appellations- Kommissars des Abts. - Or., Unterschrift des Sohns Johann Wilhelm zu Wordenbeck

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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