Der Konstanzer Bischof Burkhard [von Randegg] teilt dem Pfarrer und der Geistlichkeit zu Ulm mit, dass die Kanoniker des Augustinerchorherrenstifts St. Michael zu den Wengen ("domus in Insulis") in Ulm [abgegangen, Bereich Wengengasse 6 -10] nach dem Tod ihres bisherigen Propstes einen neuen Propst gewählt und sich dann angemaßt haben, den neuen Propst von jemand anderem als dem Bischof von Konstanz als dem zuständigen Ordinarius bestätigten zu lassen. Der Bischof hat ihnen daraufhin unter Androhung von Strafen verboten, ihren neuen Propst von jemand anderem bestätigten zu lassen. In Anbetracht seines guten Verhältnisses zu Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm hat er sich nun aber bereiterklärt, die gegen die Kanoniker und den Spitalmeister des Heiliggeistspitals [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] eingeleiteten Prozesse einzustellen und die bereits über sie verhängten Strafen zurückzunehmen. Auch erteilt er den Kanonikern und dem Propst die Erlaubnis, die Wahl für dieses Mal vom Spitalmeister des Heiliggeistspitals in Ulm bestätigen zu lassen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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