Großherzog Ludwig II. von Hessen und bei Rhein bekundet, dass er Karl Freiherr von Gemmingen zu Würzburg, bayerischen Kammerherrn, sowie den k. k. Kammerherrn und badischen Obristen Freiherrn Sigmund von Gemmingen als Vormund Hermann Freiherr von Gemmingens, Sohn des 1834 verstorbenen Freiherrn Ernst Franz Ludwig von Gemmingen-Hornberg, für diese selbst und die derzeit lebenden Agnaten von Gemmingen Hornberger Linie, nämlich Sigmund, Ludwig und Ernst, ein näher bezeichnetes Haus zu Wolfskehlen zu Lehen verliehen hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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