Landkreis Osterode/Harz (nach 1945) (Bestand)
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NLA HA, Nds. 950 Osterode
Nds. Landesarchiv, Abt. Hannover (Archivtektonik) >> Gliederung >> 1 Staatliche Bestände >> 1.15 Kommunale Selbstverwaltung >> 1.15.1 Kreise
1945-1978
Enthält: v.a. Zusammenarbeit mit der britischen Besatzungsmacht (Besatzungskosten)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Kreise und der Kommunalverfassung in Niedersachsen nach 1945 siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Kreise" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g409 ).
Der Kreis Osterode/Harz wurde zum 1. April 1885 aus der Stadt Osterode und den Ämtern Osterode (mit Ausnahme der Gemeinden Berka, Duhm, Gillershausen, Suterode und Wachenhausen) sowie Herzberg. Zunächst gehörte er zum Regierungsbezirk Hildesheim, seit 1978 bis zur Auflösung 2004 zum Regierungsbezirk Braunschweig.
Im Rahmen der Gebiets- und Verwaltungsreform vom 29. Februar 1972 erfuhr er einen größeren Gebietszuwachs, da ihm Teile der alten Landkreise Blankenburg, Gandersheim und Zellerfeld inklusive der zugehörigen gemeindefreien Gebiete zugeschlagen wurden. Dies betraf die Samtgemeinde Walkenried (bestehend aus den Gemeinden Walkenried, Wieda, Zorge) und Neuhof vom Restkreis Blankenburg, die Gemeinden Badenhausen und Gittelde mit Teichhütte und Windhausen sowie Lonau, Sieber, Riefensbeek-Kamschlacken, Lerbach und die Bergstadt Bad Grund.
Geschichte des Bestandsbildners: Ausgegliedert wurden in den 1970er Jahren die Orte Lütgenhausen und Wollershausen, die zum 1. Januar 1973 an den Landkreis Göttingen gingen. Zum 1. März 1974 fiel die Gemeinde Harriehausen an die Stadt Bad Gandersheim (Landkreis Gandersheim) und zum 1. August 1977 die Gemeinde Kalefeld an den Landkreis Northeim (die Gemeinde Kalefeld war zuvor zum 1. März 1974 aus den Gemeinden Dörgerode, Düderode, Eboldshausen, Echte, Kalefeld, Oldenrode, Sebexen, Westerhof, Wiershausen und Willeshausen gebildet worden und war zunächst beim Landkreis Osterode am Harz verblieben). Zeitgleich mit Kalefeld ging auch das Gebiet des Landkreises Gandersheim auf den Landkreis Northeim über. Innerhalb des Landkreises kam es am 1. März 2013 zur Umwandlung der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) in die Einheitsgemeinde Bad Grund (Harz).
Bis zum 31. Oktober 2016 bestand der Altkreis Osterode am Harz aus den Städten Osterode am Harz, Herzberg am Harz, Lauterberg am Harz, Bad Sachsa am Harz, den Samtgemeinden Hattorf am Harz und Walkenried sowie der Gemeinde Bad Grund.
Geschichte des Bestandsbildners: Als Ergebnis bereits seit 2012 bestehender Pläne und Verhandlungen zwischen dem Landkreis Osterode am Harz, Göttingen und Northeim ist ein Gebietsänderungsvertrag zwischen dem Landkreis Göttingen und dem Landkreis Osterode am Harz am 1. Februar 2014 beschlossen worden. Am 1. November 2016 fusionierten die Landkreise Göttingen und Osterode am Harz auf freiwilliger Basis zum neuen Landkreis Göttingen. Kreisstadt ist Göttingen unter Beibehaltung ihres Sonderstatus‘ nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 12. März 2021
Bestandsgeschichte: Die Zuständigkeit für das Schriftgut des Landkreises Osterode am Harz ist geteilt. Für die Akten aus der Zeit vor 1945, die von den Ämtern angelegt und geschlossen worden waren, ist das Hauptstaatsarchiv Hannover verantwortlich. Akten, die vom Landkreis als Nachfolgerbehörde weitergeführt wurden, befinden sich im Kreisarchiv Osterode am Harz. Schriftgut, das die Stadt Bad Sachsa und die ehemalige Gemeinde Tettenborn betrifft (bis 1945 zur Grafschaft Hohenstein gehörend), findet sich im Thüringischen Staatsarchiv Gotha.
Die Akten Nds. 950 Osterode Acc. 85/92 Nr. 1 bis 19 sind ursprünglich in Zusammenhang mit Entnazifizierungsschriftgut ins Hauptstaatsarchiv gelangt. Sie verblieben zunächst im Bestand Nds. 171 Hildesheim. Dort wurden sie 1992 ausgegliedert und ihrer Provenienz - Landkreis Osterode - gemäß als Acc. 85/92 in den Bestand Nds. 950 Osterode überführt.
Im September 1992 übergab der Landkreis Northeim dem Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv mehr als 12 laufende Meter Schriftgut zur „Verwaltung im Rahmen der für die niedersächsischen Staatsarchive geltenden Rechtsvorschriften“. Dabei wurden auch einige nach 1945 entstandene Akten des ehemaligen Landkreises Osterode übernommen. Diese wurden zur Akzession 132/92 zusammengefaßt und dem Bestand Nds. 950 Osterode zugewiesen.
Der kleine Bestand enthält sowohl Akten des alten wie auch des neuen, vergrößerten Landkreises Osterode am Harz und bildet verschiedene Bereiche der Kreisverwaltung in Auswahl ab. Er umfasst in erster Linie Akten aus der unmittelbaren Nachkriegszeit, die die Zusammenarbeit mit der britischen Besatzungsmacht dokumentieren.
Bestandsgeschichte: Stand: Januar 1993 (erweitert am 2. Juli 2015)
Bestandsgeschichte: Anmerkung zur Acc. 2012/071:
Im Jahr 2005 hat das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Hildesheim an das Hauptstaatsarchiv Hannover Akten abgegeben. Unter diesen sind insgesamt 14 Personalkten ermittelt worden, die sich auf das Landeskinderkrankenhaus Bad Sachsa beziehen.
Bestandsgeschichte: Stand: Mai 2012
Bearbeiter: Dr. Moßig (1993)
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
Geschichte des Bestandsbildners: Vorbemerkung: Zur allgemeinen Geschichte der Kreise und der Kommunalverfassung in Niedersachsen nach 1945 siehe das Gruppenvorwort zum Tektonikpunkt "Kreise" (https://www.arcinsys.niedersachsen.de/arcinsys/detailAction.action?detailid=g409 ).
Der Kreis Osterode/Harz wurde zum 1. April 1885 aus der Stadt Osterode und den Ämtern Osterode (mit Ausnahme der Gemeinden Berka, Duhm, Gillershausen, Suterode und Wachenhausen) sowie Herzberg. Zunächst gehörte er zum Regierungsbezirk Hildesheim, seit 1978 bis zur Auflösung 2004 zum Regierungsbezirk Braunschweig.
Im Rahmen der Gebiets- und Verwaltungsreform vom 29. Februar 1972 erfuhr er einen größeren Gebietszuwachs, da ihm Teile der alten Landkreise Blankenburg, Gandersheim und Zellerfeld inklusive der zugehörigen gemeindefreien Gebiete zugeschlagen wurden. Dies betraf die Samtgemeinde Walkenried (bestehend aus den Gemeinden Walkenried, Wieda, Zorge) und Neuhof vom Restkreis Blankenburg, die Gemeinden Badenhausen und Gittelde mit Teichhütte und Windhausen sowie Lonau, Sieber, Riefensbeek-Kamschlacken, Lerbach und die Bergstadt Bad Grund.
Geschichte des Bestandsbildners: Ausgegliedert wurden in den 1970er Jahren die Orte Lütgenhausen und Wollershausen, die zum 1. Januar 1973 an den Landkreis Göttingen gingen. Zum 1. März 1974 fiel die Gemeinde Harriehausen an die Stadt Bad Gandersheim (Landkreis Gandersheim) und zum 1. August 1977 die Gemeinde Kalefeld an den Landkreis Northeim (die Gemeinde Kalefeld war zuvor zum 1. März 1974 aus den Gemeinden Dörgerode, Düderode, Eboldshausen, Echte, Kalefeld, Oldenrode, Sebexen, Westerhof, Wiershausen und Willeshausen gebildet worden und war zunächst beim Landkreis Osterode am Harz verblieben). Zeitgleich mit Kalefeld ging auch das Gebiet des Landkreises Gandersheim auf den Landkreis Northeim über. Innerhalb des Landkreises kam es am 1. März 2013 zur Umwandlung der Samtgemeinde Bad Grund (Harz) in die Einheitsgemeinde Bad Grund (Harz).
Bis zum 31. Oktober 2016 bestand der Altkreis Osterode am Harz aus den Städten Osterode am Harz, Herzberg am Harz, Lauterberg am Harz, Bad Sachsa am Harz, den Samtgemeinden Hattorf am Harz und Walkenried sowie der Gemeinde Bad Grund.
Geschichte des Bestandsbildners: Als Ergebnis bereits seit 2012 bestehender Pläne und Verhandlungen zwischen dem Landkreis Osterode am Harz, Göttingen und Northeim ist ein Gebietsänderungsvertrag zwischen dem Landkreis Göttingen und dem Landkreis Osterode am Harz am 1. Februar 2014 beschlossen worden. Am 1. November 2016 fusionierten die Landkreise Göttingen und Osterode am Harz auf freiwilliger Basis zum neuen Landkreis Göttingen. Kreisstadt ist Göttingen unter Beibehaltung ihres Sonderstatus‘ nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz.
Geschichte des Bestandsbildners: Stand: 12. März 2021
Bestandsgeschichte: Die Zuständigkeit für das Schriftgut des Landkreises Osterode am Harz ist geteilt. Für die Akten aus der Zeit vor 1945, die von den Ämtern angelegt und geschlossen worden waren, ist das Hauptstaatsarchiv Hannover verantwortlich. Akten, die vom Landkreis als Nachfolgerbehörde weitergeführt wurden, befinden sich im Kreisarchiv Osterode am Harz. Schriftgut, das die Stadt Bad Sachsa und die ehemalige Gemeinde Tettenborn betrifft (bis 1945 zur Grafschaft Hohenstein gehörend), findet sich im Thüringischen Staatsarchiv Gotha.
Die Akten Nds. 950 Osterode Acc. 85/92 Nr. 1 bis 19 sind ursprünglich in Zusammenhang mit Entnazifizierungsschriftgut ins Hauptstaatsarchiv gelangt. Sie verblieben zunächst im Bestand Nds. 171 Hildesheim. Dort wurden sie 1992 ausgegliedert und ihrer Provenienz - Landkreis Osterode - gemäß als Acc. 85/92 in den Bestand Nds. 950 Osterode überführt.
Im September 1992 übergab der Landkreis Northeim dem Niedersächsischen Hauptstaatsarchiv mehr als 12 laufende Meter Schriftgut zur „Verwaltung im Rahmen der für die niedersächsischen Staatsarchive geltenden Rechtsvorschriften“. Dabei wurden auch einige nach 1945 entstandene Akten des ehemaligen Landkreises Osterode übernommen. Diese wurden zur Akzession 132/92 zusammengefaßt und dem Bestand Nds. 950 Osterode zugewiesen.
Der kleine Bestand enthält sowohl Akten des alten wie auch des neuen, vergrößerten Landkreises Osterode am Harz und bildet verschiedene Bereiche der Kreisverwaltung in Auswahl ab. Er umfasst in erster Linie Akten aus der unmittelbaren Nachkriegszeit, die die Zusammenarbeit mit der britischen Besatzungsmacht dokumentieren.
Bestandsgeschichte: Stand: Januar 1993 (erweitert am 2. Juli 2015)
Bestandsgeschichte: Anmerkung zur Acc. 2012/071:
Im Jahr 2005 hat das Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Hildesheim an das Hauptstaatsarchiv Hannover Akten abgegeben. Unter diesen sind insgesamt 14 Personalkten ermittelt worden, die sich auf das Landeskinderkrankenhaus Bad Sachsa beziehen.
Bestandsgeschichte: Stand: Mai 2012
Bearbeiter: Dr. Moßig (1993)
Bearbeiter: Regina Schleuning (2015)
1
Bestand
Literatur: Der Kreis Osterode am Harz. Hrsg. i. Auftr. d. Kreisausschusses. Kiel 1933.
Literatur: Der Landkreis Osterode am Harz. Geschichte, Landschaft, Wirtschaft. Hrsg. in Zsarb. mit der Kreisverwaltung. Gesamtred.: Friedrich-Karl Böttcher. Oldenburg 1969.
Literatur: Der Landkreis Osterode am Harz. Hrsg. in Zsarb. mit der Kreisverwaltung. Gesamtred.: Friedrich-Karl Böttcher. Oldenburg 1979.
Literatur: Südharz. Landkreis Osterode am Harz 1995-1985. Text: Michael Neumann-Adrian. Fotos: Karl-Heinz Jürgens. Oldenburg 1985.
Literatur: Gehmlich, Klaus: Wappenbuch für den Landkreis Osterode am Harz. Clausthal-Zellerfeld 1998.
Literatur: Ohainski, Uwe/ Udolph, Jürgen: Die Ortsnamen des Landkreises Osterode (Veröffenltichungen des Instituts für Historische Landesforschung der Universität Göttingen 40; Niedersächsisches Ortsnamenbuch 2). Bielefeld 2000.
Literatur: Amtsblatt für den Landkreis Osterode am Harz. Osterode 1972-2009.
Literatur: Amtsblatt für den Landkreis Osterode am Harz. Osterode 2010ff.
Literatur: Homepage des Landkreises Göttingen (http://www.landkreisgoettingen.de )
Literatur: Der Landkreis Osterode am Harz. Geschichte, Landschaft, Wirtschaft. Hrsg. in Zsarb. mit der Kreisverwaltung. Gesamtred.: Friedrich-Karl Böttcher. Oldenburg 1969.
Literatur: Der Landkreis Osterode am Harz. Hrsg. in Zsarb. mit der Kreisverwaltung. Gesamtred.: Friedrich-Karl Böttcher. Oldenburg 1979.
Literatur: Südharz. Landkreis Osterode am Harz 1995-1985. Text: Michael Neumann-Adrian. Fotos: Karl-Heinz Jürgens. Oldenburg 1985.
Literatur: Gehmlich, Klaus: Wappenbuch für den Landkreis Osterode am Harz. Clausthal-Zellerfeld 1998.
Literatur: Ohainski, Uwe/ Udolph, Jürgen: Die Ortsnamen des Landkreises Osterode (Veröffenltichungen des Instituts für Historische Landesforschung der Universität Göttingen 40; Niedersächsisches Ortsnamenbuch 2). Bielefeld 2000.
Literatur: Amtsblatt für den Landkreis Osterode am Harz. Osterode 1972-2009.
Literatur: Amtsblatt für den Landkreis Osterode am Harz. Osterode 2010ff.
Literatur: Homepage des Landkreises Göttingen (http://www.landkreisgoettingen.de )
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
16.06.2025, 12:45 PM CEST