Zensur der Bücher und anderer Schriften sowie die gegen den Missbrauch der Pressefreiheit gerichteten Maßregeln, Bd. 6
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10088 Oberkonsistorium, Nr. Loc. 10748/02 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
Registratursignatur: Loc. 5, No. 2f, Vol. VI
10088 Oberkonsistorium
10088 Oberkonsistorium >> 10. Büchersachen >> 10.02. Zensur, Konfiszierte Schriften
1811 - 1816
Enthält u. a.: Entwurf zu Instruktionen an die Bücherkommission in Leipzig (Bl. 18-19).- Veröffentlichung der Vorschriften zur Buchzensur in der Schrift "Censur- und Bücherwesen", 10. August 1812, gedruckt beim Hofbuchdrucker Carl Christian Meinhold und Söhne (Druckschrift) (Bl. 35-40).- Stellungnahme der Leipziger Buchhandlungsdeputierten zu den Vorschriften (Bl. 66-67).- Differenzen zwischen der Landesregierung und dem Kirchenrat über die an die Bücherkommission zu erteilenden Instruktionen.- "Verzeichnis der in sächsischen Städten, außer Leipzig, herauskommenden Zeitungen und periodischen Blätter, welche dem Zensor politischer Schriften zur Durchsicht nach ihrem Erscheinen zugeschickt wurden" (Bl. 80).- Berichte des politischen Zensors Johann August Brückner.- "Einige Worte über die Illumination in Leipzig 18. Juni 1815" aus dem "Thüringischen Anzeiger" (Druckschrift).- "Thüringischer Anzeiger, oder: Der Erzähler für den Bürger und Landmann", 15. Juli 1815 (Druckschrift) (Bl. 102-105).- "Gegengruß der scheidenden Sachsen an ihre bleibenden Brüder" (Druckschrift) (Bl. 106-113).- "Der Freimüthige oder Unterhaltungsblatt für gebildete, unbefangene Leser", No. 156, 7. August 1815 (Druckschrift) (Bl. 119- 120).- Liste von Schriften deren Verkauf vom Generalgouvernement erlaubt wurde und Verzeichnis von verbotenen Schriften (Bl. 128-130).-Schreiben des preußischen Staatskanzlers Karl August Fürst von Hardenberg über behördliches Vorgehen gegen in Preußen gegen die sächsische Regierung gedruckte Flugblätter, 30. September 1815 (Bl. 174).
darin: : 5 Druckschriften.
darin: : 5 Druckschriften.
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 15:06 MEZ
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