1641, Mai 5 Franz von Schönebeck stellt dem Propst Christoph von der Kuhla, der Domina Anna von Marschalck und dem Konvent des Klosters Osterholz einen Revers über die Belehnung mit dem Richteramt der Börde Scharmbeck aus, welches ihm nach dem Tod des Johann von Lüneberg auf Lebenszeit verliehen worden ist. Bürgen sind Detlef von der Hude und Melchior von der Lieth. Siegelankündigung des Ausstellers und der Bürgen. Inseriert ist der Lehenbrief des Klosters für Franz von Schönebeck vom gleichen Tag. "Geben Osterholtz den 5. tagh May nach Christi unsers Erlösers Gebuhrt eintausent sechßhundert ein undt viertzigsten Jahre". Ausf., Perg.; die Siegel der beiden Bürgen in Holzkapseln anhängend, das Siegel des Franz von Schönebeck aus der Holzkapsel verloren. Unterschriften des Ausstellers und der Bürgen. In dorso Inhaltsvermerk. Druck: Jarck, UB OHZ Nr. 484-485

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Niedersächsisches Landesarchiv
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