Akten des Landgrafen Philipp: Briefwechsel mit Bürgermeister und Rat zu Goslar (auch mit dem Kurfürsten von Sachsen), dem Amtmann in Lippoldsberg Hans Koch, dem Bürgermeister Christoph Balder und Syndikus Johannes Harth und Dr. Walter. Konzept Walters an die Stadt, Vollmacht der Stadt, Entwurf eines Notariatsinstruments. Chiffernschlüssel
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3, 1914
3 Politisches Archiv Landgraf Philipps des Großmütigen
Politisches Archiv Landgraf Philipps des Großmütigen >> 3 Staatenabteilungen >> 3.39 Goslar
1541
Enthält: (1540 Dezember) 1541 Januar - März. Bitte der Stadt um Fürsprache durch die hessischen Gesandten auf dem Naumburger Bundestag. Tod des Balthasar von Esens, Ende der Streitigkeiten zwischen Bremen und den Grafen von Rietberg, gefährliche Kriegsrüstungen in Niederdeutschland. Gutachten Feiges über Goslar, Belohnung der im Prozeß verwendeten Rechtsgelehrten. Neue Übergriffe Herzog Heinrichs, Besorgnis vor einem Überfall, Einnahme des Klosters Reifenberg, um es zu befestigen. Goslars Hoffnung auf Hilfe von Hessen, Sachsen und Herzog Philipp von Braunschweig. Abschneidung der nach Goslar führenden Straßen und jeder Zufuhr, Schädigung und Gefangennahme von Goslarer Bürgern. Suspension der Acht. Bitte um Rat gegen die fortgesetzt sich mehrenden Gewalttätigkeiten des Herzogs. Ausbleiben der von Kursachsen erhofften Zusteuer. Bevorstehende Rückkehr des Herzogs vom Reichstag, angebliche Unterstützung durch Bayern. Beschickung des Reichstags durch Goslar. Beförderung hessischer Briefe an Braunschweig, Belohnung der Boten. Mitteilung von der Suspension der Acht an Herzog Heinrich, Verbreitung von Drucken über die Suspension der goslarischen und mindischen Acht durch den Amtmann von Lippoldsberg Hans Koch in Hildesheim, Northeim, Hannover, Göttingen, Einbeck, Osterode, Höxter, Hameln, Bodenwerder und Grünau. Schmähbuch Herzog Heinrichs gegen den Landgrafen
Enthält: März. Übersendung der Schmähschrift an den Landgrafen, dessen Antwort. Abfertigung des Dr. Siebert von Löwenberg und Dr. Christoph Brechter nach Regensburg. Geldlieferungen Herzog Heinrichs nach Bayern. Aufbruch Heinrichs zum Reichstag. Beleidigungen der Wolfenbütteler Räte über die Insinuation des kaiserlichen Mandates wegen Suspension der Goslarer Acht. Goslars Hoffnung auf Unterstützung der Reichsstädte. Verdacht wegen des guten Einvernehmens zwischen Herzog Heinrich und der Stadt Braunschweig. Zeugenvernehmung über die Gewalttaten des Herzogs, dessen Verbot, die Zinsen nach Goslar abzuliefern und Besitzverzeichnisse über den Rammelsberg anlegen zu lassen, Ansammlung von Knechten in Niederdeutschland. Siehe auch Nr. 1582
Enthält: April. Supplikationsschrift des Bundes beim Kaiser, Untersuchung durch einen kaiserlichen Orator in Goslar und Braunschweig. Rat des Landgrafen, den Reichstag zu beschicken und gegen Heinrich keine Tätlichkeiten zu unternehmen
Enthält: Juni. Dank der Stadt für das Eintreten des Landgrafen auf dem Reichstag und bei König Ferdinand, Gewalttätigkeiten des Herzogs, Erschwerung der Zufuhr, Hinderung von Zinsen-Ablieferung. Totschlag des Goslarer Bürgers Hans von Hagen
Enthält: Juli. Not der Stadt trotz den von Hildesheim angenommenen Knechten, Ausbleiben der auf dem Naumburger Tag zugesagten Hilfe des Bundes. Trost des kaiserlichen Herolds Lorenz Landsberger wegen günstiger Stimmung des Kaisers, Rat des Landgrafen, bei Hildesheim und Hannover sich zu verwenden, um Schonung für die in Gifhorn gefangenen Adligen. Beschluß des Bundes in Regensburg die Goslarer Sache als eine Religionssache anzusehen. Verwendung Philipps beim Kurfürsten von Sachsen wegen Zahlung der rückständigen Zusteuer für Goslar
Enthält: August, September. Dank der Stadt für die Mühen des Landgrafen. Werbung Ludolf Sommers in Kassel wegen Herzog Heinrichs fortgesetzter Gewalttaten
Enthält: Oktober, November. Abfassung eines Rekusationslibells für Goslar gegen das parteiische Reichskammergericht durch Dr. Walter. Bericht Dr. Reifstecks aus Speyer. (Dieses Schreiben ist an den auf dem Fürstentag in Naumburg weilenden Johannes Harth gerichtet.) Vollmacht Goslars für ihren Anwalt Matthias Brandes. Aufnahme eines Notariatsinstruments in Kassel über die Rekusation des Reichskammergerichts durch Goslar
Enthält: März. Übersendung der Schmähschrift an den Landgrafen, dessen Antwort. Abfertigung des Dr. Siebert von Löwenberg und Dr. Christoph Brechter nach Regensburg. Geldlieferungen Herzog Heinrichs nach Bayern. Aufbruch Heinrichs zum Reichstag. Beleidigungen der Wolfenbütteler Räte über die Insinuation des kaiserlichen Mandates wegen Suspension der Goslarer Acht. Goslars Hoffnung auf Unterstützung der Reichsstädte. Verdacht wegen des guten Einvernehmens zwischen Herzog Heinrich und der Stadt Braunschweig. Zeugenvernehmung über die Gewalttaten des Herzogs, dessen Verbot, die Zinsen nach Goslar abzuliefern und Besitzverzeichnisse über den Rammelsberg anlegen zu lassen, Ansammlung von Knechten in Niederdeutschland. Siehe auch Nr. 1582
Enthält: April. Supplikationsschrift des Bundes beim Kaiser, Untersuchung durch einen kaiserlichen Orator in Goslar und Braunschweig. Rat des Landgrafen, den Reichstag zu beschicken und gegen Heinrich keine Tätlichkeiten zu unternehmen
Enthält: Juni. Dank der Stadt für das Eintreten des Landgrafen auf dem Reichstag und bei König Ferdinand, Gewalttätigkeiten des Herzogs, Erschwerung der Zufuhr, Hinderung von Zinsen-Ablieferung. Totschlag des Goslarer Bürgers Hans von Hagen
Enthält: Juli. Not der Stadt trotz den von Hildesheim angenommenen Knechten, Ausbleiben der auf dem Naumburger Tag zugesagten Hilfe des Bundes. Trost des kaiserlichen Herolds Lorenz Landsberger wegen günstiger Stimmung des Kaisers, Rat des Landgrafen, bei Hildesheim und Hannover sich zu verwenden, um Schonung für die in Gifhorn gefangenen Adligen. Beschluß des Bundes in Regensburg die Goslarer Sache als eine Religionssache anzusehen. Verwendung Philipps beim Kurfürsten von Sachsen wegen Zahlung der rückständigen Zusteuer für Goslar
Enthält: August, September. Dank der Stadt für die Mühen des Landgrafen. Werbung Ludolf Sommers in Kassel wegen Herzog Heinrichs fortgesetzter Gewalttaten
Enthält: Oktober, November. Abfassung eines Rekusationslibells für Goslar gegen das parteiische Reichskammergericht durch Dr. Walter. Bericht Dr. Reifstecks aus Speyer. (Dieses Schreiben ist an den auf dem Fürstentag in Naumburg weilenden Johannes Harth gerichtet.) Vollmacht Goslars für ihren Anwalt Matthias Brandes. Aufnahme eines Notariatsinstruments in Kassel über die Rekusation des Reichskammergerichts durch Goslar
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
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10.06.2025, 09:13 MESZ
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