Hans Krening zu Wittendorf, welcher sich gegen Pflicht und Eid seiner Leibeigenschaft am Bauernaufstand beteiligt hatte, jedoch von den Herren Gangolf und Walter von Hohengeroldseck und Sulz auf seine Bitte wieder in Gnaden angenommen wurde, schwört U. und gelobt, seinen Herren sein Leben lang gehorsam zu sein, schlechte Gesellschaft zu meiden und sich an keinem Aufruhr zu beteiligen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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