Kurfürst Philipp von der Pfalz gibt für sich und seine Erben seine Gunst, seinen Willen und sein Einverständnis zu dem Testament Ludwigs von Bayern, Herrn zu Scharfeneck. Dies gilt auch für den Fall, dass Ludwig mit Philipps Wissen und Willen das Testament ändert. Philipp verspricht die Testamentsvollstrecker zu schützen und zu schirmen. Das Testament enthält Bestimmungen für Ludwigs Begräbnis, eine Jahrzeit und Almosen, den Umgang mit Ludwigs Gütern, Erbschaft, Lehen und Eigen, und Bestimmungen bezüglich Ludwigs Mutter Klara, anderer Erben und Erbberechtigter. So geht es aus einem daran angehängten Transfix vom 13.2.1487, das auch die Testamentsvollstrecker bestimmt und von Ludwig eigenhändig unterschrieben wurde, hervor.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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