Johann Linck (Lincke), Verweser der Propstei zu Lorsch, und der Konvent bekunden, dass sie seit etlichen Zeiten Gärten und Güter zu Handschuhsheim besaßen und noch besitzen, durch die ein wasserführender und sodann auch fischreicher Graben gezogen worden ist. Aufgrund der vielfach bewiesenen Gnaden und des Schirms, die Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz ihrem Kloster bewiesen und versichert hat, übergeben Propst und Konvent ihm und seinen Erben den Graben mit zugehörigen Rechten auf ewig als Eigengut. Zu beiden Seiten des Grabens sollen, soweit er reicht, Grenzsteine gesetzt werden. Abfluß und Tränke sollen unverändert bleiben, der Abfluß ist jedoch vom neuen Besitzer fortan in gutem Bau zu halten.