Anspruch auf das durch Kaufvertrag 1771 erworbene, zur Marienvikarie in Königskerpen gehörende Haus samt Hof und Garten. Feldens Vorfahr Johannes Koch verheiratete eine Nichte namens Sophia Altmanns an Michael Hansonis und übergab den Eheleuten am 13. Juni 1743 Haus, Hofund die Hälfte des Gartens in Erbpacht unter gewissen Bedingungen. Der Appellat ist ein Sohn aus dieser Ehe. Er ließ das Haus verkommen, geriet mit den Abgaben in Rückstand und verkaufte schließlich die dadurch bereits verlorene Erbpacht ohne Einwilligung des Vikars für 30 Rtlr. Da der Vikar den Konsens verweigerte, trug Hansonis die Vikarie dem Appellanten an und entsagte für 35 Rtlr. allen Rechten, machte aber im Dez. 1786 wieder Ansprüche geltend. Außerdem pochten seine Kinder auf ihr Retraktrecht. Die 2. Instanz erklärte den am 24. Dez. 1771 zwischen Felden und Hansonis geschlossenen Vertrag für nichtig.
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Anspruch auf das durch Kaufvertrag 1771 erworbene, zur Marienvikarie in Königskerpen gehörende Haus samt Hof und Garten. Feldens Vorfahr Johannes Koch verheiratete eine Nichte namens Sophia Altmanns an Michael Hansonis und übergab den Eheleuten am 13. Juni 1743 Haus, Hofund die Hälfte des Gartens in Erbpacht unter gewissen Bedingungen. Der Appellat ist ein Sohn aus dieser Ehe. Er ließ das Haus verkommen, geriet mit den Abgaben in Rückstand und verkaufte schließlich die dadurch bereits verlorene Erbpacht ohne Einwilligung des Vikars für 30 Rtlr. Da der Vikar den Konsens verweigerte, trug Hansonis die Vikarie dem Appellanten an und entsagte für 35 Rtlr. allen Rechten, machte aber im Dez. 1786 wieder Ansprüche geltend. Außerdem pochten seine Kinder auf ihr Retraktrecht. Die 2. Instanz erklärte den am 24. Dez. 1771 zwischen Felden und Hansonis geschlossenen Vertrag für nichtig.
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 2. Buchstabe F
1790 (1743-1790)
Enthaeltvermerke: Kläger: Vikar Caspar Felden, Kerpen (Kr. Bergheim) Beklagter: Peter Hansonis für sich, seine Frau und seine Kinder, Kerpen, und das Appellations-Kommissariat der Reichsgrafschaft Königskerpen (Kerpen) Prokuratoren (Kl.): Lic. Johann Jacob Christian Dietz 1790 - Subst.: Dr. Wilhelm Christian Rodberg Prozeßart: Appellationis una cum mandato attentatorum revocatorio, cassatorio et inhibitorio sine clausula Instanzen: 1. Gericht zu Königskerpen (1786) - 2. Gräfliches Appellationskommissariat Königskerpen (1788) - 3. RKG 1790 (1743-1790) Beweismittel: Erbpachtbrief 1743 (Q 14). Vertrag zwischen Felden und Hansonis 1771 (Q 15). Botenlohnschein (Q 18). Beschreibung: 2 cm, 57 Bl., lose; Q 1-19.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 12:28 MEZ