Anspruch auf das durch Kaufvertrag 1771 erworbene, zur Marienvikarie in Königskerpen gehörende Haus samt Hof und Garten. Feldens Vorfahr Johannes Koch verheiratete eine Nichte namens Sophia Altmanns an Michael Hansonis und übergab den Eheleuten am 13. Juni 1743 Haus, Hofund die Hälfte des Gartens in Erbpacht unter gewissen Bedingungen. Der Appellat ist ein Sohn aus dieser Ehe. Er ließ das Haus verkommen, geriet mit den Abgaben in Rückstand und verkaufte schließlich die dadurch bereits verlorene Erbpacht ohne Einwilligung des Vikars für 30 Rtlr. Da der Vikar den Konsens verweigerte, trug Hansonis die Vikarie dem Appellanten an und entsagte für 35 Rtlr. allen Rechten, machte aber im Dez. 1786 wieder Ansprüche geltend. Außerdem pochten seine Kinder auf ihr Retraktrecht. Die 2. Instanz erklärte den am 24. Dez. 1771 zwischen Felden und Hansonis geschlossenen Vertrag für nichtig.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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