Kaiser Ludwig gestattet den Bürgern zu Heilbronn angesichts ihrer Dienste für Kaiser und Reich die Abhaltung eines Jahrmarkts, der vom "nehsten tag nah sant Johans tag ze sunnengihten" (25. Juni) über drei Wochen dauern soll, und gewährt für den Jahrmarkt und dessen Besucher alle Rechte, Freiungen, Ehren, "ehaft", Gewohnheiten, Gesetze, Geleit und Sicherheit, wie sie der Jahrmarkt in seiner und des Reiches Stadt zu Frankfurt besitzt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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