Brun Elvers unde Geverdt Nutzehorene, Ratmänner der Stadt Oldenburg, beurkunden, dass Harmen Dume und seine Frau Wubbeke, "borger und borgersche", verkauft haben "oren hofft by der Harnemolen twuschen Hynrick Hillighenmaler unde Gerde Tekemborch" für drei Gulden, der Gulden zu 36 Stüver (also = 2 Mark), "deme werdigen hyllighen Licham thor lucht" zu Händen der Vorsteher (vorstendere offte procuratores). Es ist aber nur eine andere Form des Rentenverkaufs. Die jährlich zu zahlende Rente beträgt 1/2 Mark, die Mark zu neun Stübern (to negen stuveren to reken). Wiederkauf natürlich vorbehalten, hier Lösung (lozynghe) genannt. Datierung: Na Christi unszes heren gebort dusent viffhundertt und XXIII = 1523 ohne Datum
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Brun Elvers unde Geverdt Nutzehorene, Ratmänner der Stadt Oldenburg, beurkunden, dass Harmen Dume und seine Frau Wubbeke, "borger und borgersche", verkauft haben "oren hofft by der Harnemolen twuschen Hynrick Hillighenmaler unde Gerde Tekemborch" für drei Gulden, der Gulden zu 36 Stüver (also = 2 Mark), "deme werdigen hyllighen Licham thor lucht" zu Händen der Vorsteher (vorstendere offte procuratores). Es ist aber nur eine andere Form des Rentenverkaufs. Die jährlich zu zahlende Rente beträgt 1/2 Mark, die Mark zu neun Stübern (to negen stuveren to reken). Wiederkauf natürlich vorbehalten, hier Lösung (lozynghe) genannt. Datierung: Na Christi unszes heren gebort dusent viffhundertt und XXIII = 1523 ohne Datum
NLA OL, Best. 23, -5 Urk. Nr. 404
Best. 23-5
NLA OL, Best. 23 Oldenburgische Klöster und Stifter
Oldenburgische Klöster und Stifter >> 6 Urkunden >> 6.5 Kollegiatstift St. Lamberti in Oldenburg
- 1523
Enthält: Ausfertigung; mnd.; Pergament, 17 x 22 cm; Plica: 1 cm Vermerk auf Rückseite: Herman Duve Siegel: ja; Anzahl 2 (2 Siegel an: Brun Elvers führt seine Hausmarke, Geverd Nutzhorn einen Schwan im Wappen; Rundsiegel mit Wappen; restauriert; an Pergamentpresseln anhängend); je 3 cm Beilagen: ja Druck: OUB 4, Nr. 1278 (Regest mit Teilabschrift) Abschrift: Leverkus, UB St. Lamberti in Ol. (Slg 80, Best. 296 Nr. 4-3), S. 259ff
Verzeichnung
Ergänzungen: Klassifikation TeilB: 1523
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 11:08 MESZ