Diethelm [Blarer von Wartensee], Abt des Klosters St. Gallen und Vogtherr des Kellhofes Weiler, sowie Keller und ganze Gemeinde daselbst beurkunden, dass sich Barbara Küng, eheliche Tochter des Ulrich Küng und der Barbara Dietterich, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus ihrer gemeinschaftlichen Leibherrschaft freigekauft hat. Deshalb entbinden die Aussteller genannte Barbara von ihrem Eid und den Lasten, Beschränkungen und Verpflichtungen, mit denen sie Kloster und Kellhof verwandt gewesen ist, sprechen sie von der Eigenschaft des Leibes und Gutes los, gewähren freien Zug und stellen ihr anheim, künftig nach Belieben bei Herren oder Städten Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen. Außerdem bezeugen abschließend der Keller und die Richter des Kellhofes, dass die Freigelassene ehelich geboren und von untadeligem Leumund ist, auch dass sie ihren Abschied genommen hat, "wie ainer redlichen thochter wol gebiert".
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Diethelm [Blarer von Wartensee], Abt des Klosters St. Gallen und Vogtherr des Kellhofes Weiler, sowie Keller und ganze Gemeinde daselbst beurkunden, dass sich Barbara Küng, eheliche Tochter des Ulrich Küng und der Barbara Dietterich, um eine nicht spezifizierte Summe Geldes aus ihrer gemeinschaftlichen Leibherrschaft freigekauft hat. Deshalb entbinden die Aussteller genannte Barbara von ihrem Eid und den Lasten, Beschränkungen und Verpflichtungen, mit denen sie Kloster und Kellhof verwandt gewesen ist, sprechen sie von der Eigenschaft des Leibes und Gutes los, gewähren freien Zug und stellen ihr anheim, künftig nach Belieben bei Herren oder Städten Schutz und Schirm oder Bürgerrecht anzunehmen. Außerdem bezeugen abschließend der Keller und die Richter des Kellhofes, dass die Freigelassene ehelich geboren und von untadeligem Leumund ist, auch dass sie ihren Abschied genommen hat, "wie ainer redlichen thochter wol gebiert".
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 2970
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1550-1599
1560 Juni 6 (dornstag nach dem hailigen Pfingstag)
15,2 x 33,3 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Wasserflecken
Aussteller: Kloster St. Gallen; Gemeinde des Kellhofs zu Weiler
Empfänger: Barbara Küng
Siegler: Abt Diethelm Blarer von Wartensee
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Aussteller: Kloster St. Gallen; Gemeinde des Kellhofs zu Weiler
Empfänger: Barbara Küng
Siegler: Abt Diethelm Blarer von Wartensee
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel abgegangen
Vermerke: Rückvermerk
Dietterich, Barbara
Küng, Barbara
Küng, Ulrich
St. Gallen [CH]; Kloster
Weiler : Weiler-Simmerberg LI; Kellhof
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:23 MEZ
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