Verhandlungen über das Kapital von 163. 500 Talern, das die drei anhaltischen Herzogtümer infolge der Zerbster Teilung als Erbteil der Kaiserin Katherina II., geb. Prinzessin von Anhalt-Zerbst, dem russischen Hof schulden
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Z 105, Nr. 45 (Benutzungsort: Dessau)
Abt. Köthen, A 15b Nr. 8 Bd. 2
Registratursignatur: A 3 Vol. II (Abt. IV. Lit. F Fach 7 Nr. 18)
Filmsignatur: 1430 (unter: frühere Signatur)
Z 105 (Benutzungsort: Dessau) Staatsministerium Köthen
Staatsministerium Köthen >> 03. Auswärtige Beziehungen >> 03.02. Beziehungen Anhalts zu auswärtigen Administrationen
(1844) 1835-1850
Enthält: "Acta, die Niederlegung der Originalurkunden und Schriften, die durch Seine Majestät Kaiser Nikolaus I. von Rußland geschehene Überlassung derjenigen 163. 500 Taler Conventionsgeld an das herzogliche Haus Anhalt-Köthen, welche die drei Herzogthümer Anhalt an den kaiserlich russischen Hof als Erbtheil der Kaiserin Catharina II., geb. Fürstin von Anhalt-Zerbst, zu zahlen hatten und woran der jetzige Zinsengenuß der verwitweten Frau Fürstin zu Waldeck von des Kaisers von Rußland Majestät ad dies vitae überlassen worden ist, 1835, 1836, anlangend in das hiesige Hausarchiv betreffend". - Abschriften und Originale der betreffenden Schriftstücke. - Besiegelter Depositionsschein der Landesregierung. - Verhandlungen des Staatsministeriums Köthen mit dem Staatsministerium Bernburg über die Ansprüche Anhalt-Köthens auf dieses Kapital sowie auf weiteres Kapital von 50.000 Talern, 1850/51. - Gutachten des Oberstaatsanwalts Schilling zur Berechtigung der Ansprüche 1850.
Landesdirektionskollegium Köthen => Staatsministerium
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.04.2025, 15:24 MESZ
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