Kurfürst Philipp von der Pfalz bestellt den Edlen Wilhelm, Herr zu Rennenberg und Winterberg, zu seinem Diener von Haus aus für drei Jahre. Dieser soll ihm in allen angeforderten Geschäften wohlgerüstet mit sieben Pferden diene und unt, was ihm beschieden wird. Wenn er zum Dienst gefordert wird, soll er zum Pfalzgrafen ins Schloss kommen, dort angemessene Zehrung erhalten und vom Hof Futter, Mahl, Nagel und Eisen haben. Der Pfalzgraf verspricht, im Dienst erlittene Pferde- und Kriegsschäden zu ersetzen, sollte keine Einigung zustande kommen, entscheiden der Hofmeister, Marschall und zuständige Hauptmann. Wilhelm gelobt Treue, Huld und Schadenswarnung sowie gehorsam zu dienen, sich brauchen zu lassen und alles zu tun, was sein treuer Diener schuldig ist. Für seinen Dienst erhält er jährlich zu St. Martin [= 11.11.], wenn sein Dienstjahr beginnt und endet, aus der pfalzgräflichen Kammer 150 Gulden. Von dieser Bestallung hat Martin Erzbischof Hermann zu Köln, Erzherzog Philipp zu Österreich und Herzog Wilhelm von Jülich und Berg.