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Korrespondenz mit Geheimrat Karl von Stein.
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 71 Regierungsakten
Regierungsakten >> Herzog Eberhard III. von Württemberg >> Korrespondenz mit Brandenburg >> Korrespondenz mit Brandenburg allgemein
1660-1662
Enthält u.a.:
Von Stein schickt Herzog Eberhard III. von Württemberg im Auftrag seines Fürsten eine Abschrift des Schreibens, welches Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg wegen Bedrückung der oberpfälzischen und ambergischen Bediensteten in Religionssachen an Kurfürst Albrecht V. von Bayern erlassen habe, November 1660.
Dankschreiben des Herzogs für die weitere Übermittlung eines brandenburgischen Schreibens an Bayern bezüglich der oberpfälzischen Religionsdifferenzen, 4. Februar 1661.
Karl von Stein antwortet dem württembergischen Geheimsekretarius Hans Melchior Sattler, dass er seine französischen Avisen erhalten habe, 28. Juni 1661.
Karl von Stein bedankt sich für die ihm verehrten Weine und benachrichtigt Herzog Eberhard von den Verhandlungen mit Bayern bezüglich der bekannten Religionsdifferenzen, 21./22. Januar 1662.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.