Friedrich Pfalzgraf bei Rhein und Kurfürst verkündet, daß in der Streitsache zwischen Graf Wilhelm und Hans von Amorbach an dem pfälzischen Hofgericht ein Rechtstag gesetzt worden ist, und bezeugt urkundlich dieses Briefes dem Grafen, dass er vor dem Gericht gehorsamlich erschienen sei, die Gegenpartei aber gefehlt habe.