Landgräfin Elisabeth Dorothea zu Hessen bekundet für sich und die Vormundschaft über ihren ältesten Sohn Landgraf Ernst Ludwig zu Hessen, dass sie Weiprecht von Gemmingen, des verstorbenen Reinhards Sohn, für diesen selbst und für dessen Vettern Johann Reinhard, des verstorbenen Johann Christophs Sohn, Hans Albrecht, des verstorbenen Hans Konrads zu Bürg Sohn, und Georg Schweickard sowie für die Vormundschaft über Johann Gottlieb, Johann Bernhard, Friedrich Wilhelm, August Friedrich und Eberhard, Söhne seines verstorbenen Bruders Achilles Christoph zu Bürg, mit der Pastorei und dem Kirchensatz zu Wolfskehlen belehnt hat, und anstelle der zwei Drittel der Pastorei zu Biebesheim, wie sie von dem verstorbenen Eberhard dem Älteren und dessen Ehefrau Barbara von Wolfskehlen dem Landgrafen Philipp von Hessen aufgetragen und wieder zu Lehen empfangen wurden, mit einem jährlichen Zins von 53 Maltern Korn, 29 Maltern Spelz und 40 Maltern Hafer aus der landgräflichen Kellerei Dornberg.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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