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Oswald Gabelkover: Buch 1 und 2
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Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, J 1 Allgemeine Sammlung von ungedruckten Schriften zur Landesgeschichte
Allgemeine Sammlung von ungedruckten Schriften zur Landesgeschichte >> Die Handschriften
Anfang 17. Jh.
Beschreibung:
XXIX Bl, 206 S (80a-e, 100a-c), 210 Bl • 33 x 21 • Stuttgart • Anfang 17. Jh.
Alte Blattzählung XVIr 1 bis XXIXr 13 • I-IX eingelegt, 100b-c Kleinbl • Pergamentband, nach den Einlagen vor Ende 17. Jh., Reste von 2 Stoffschließen.
S. 61-191 Korrekturen von Oswald Gabelkover, bes. 80a-d, 189-191 • Ir-IIIv, XVIr-XXIXr (u. ö.) Ergänzungen von jüngerer Hand; Vr-VIIr um 1684 geschrieben (Einleitung wiederholt) • Vr Notiz zum Gesamtwerk Gabelkovers • IXrv, XVv Glossen von Philipp Jakob Zeitter, somit vor Ende 17. Jh. im Archiv. Mundum von Johann Jakob Gabelkover.
Enthält: Ir-Bl 201r {O. GABELKOVER: WÜRTT. GESCHICHTE, Buch 1 und 2.} Buch 1 reicht nur bis 1265 (S. 191).
IXrv PHILIPP JAKOB ZEITTER : Notizen zu Büchererwerbungen für das Archiv, Stuttgart den 29. Octobris 1679, unterschrieben von Johann Ulrich Pregizer (1647-1708, vgl. ADB 26, 545-548).
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.