Franz Konrad [von Rodt], Bischof von Konstanz (voller Titel), belehnt nach dem Tod seines Vorgängers Kasimir Anton von Sickingen Lothar (Lotharius Philipp) Schenk Freiherr von Stauffenberg, kurfürstlich-mainzischer Geheimer Rat, für sich selbst und als Lehensträger seines Bruders Josef (Joseph Franz) Schenk von Stauffenberg aus der Wilflinger Linie mit dem gesamten Zehnten zu Geislingen, der ein Mannlehen des Ausstellers und des Hochstiftes Konstanz ist. Nach dem Aussterben der Freiherren von Hochberg wurde das Lehen dem Domkapitel des Hochstifts Konstanz aufgetragen und durch den Fürstbischof Johann Franz [Schenk von Stauffenberg] an die Familie der Freiherren Schenk von Stauffenberg verliehen. Die jeweiligen Besitzer der Herrschaft Geislingen aus der Wilflinger Linie der Schenken von Stauffenberg sollen dieses Mannlehen künftig nach dem Inhalt der vom Domkapitel am 23. August 1726 ausgestellten Anwartschaft (Exspectanz) und einem Schreiben an den Fürstbischof von Konstanz vom 30. Juni 1728 besitzen und genießen. Die Gerechtigkeiten des Ausstellers, des Hochstiftes Konstanz und anderer Rechteinhaber bleiben davon unberührt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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