Belege Nr. 75-160 zu: Justus Friedrich Runde, Ueber die Erhaltung der öffentlichen Verfassung in den Entschädigungslanden nach dem Deputations-Hauptschlusse vom 25. 2. 1803 mit anwendung auf das Herzogthum Westphalen. Göttingen 1805. (s. Dienstbibliothek WE 456) und/oder zu: F. A. Freiherr von Nagel, Kurzgefaßte synchronistische und rechtliche Zusammenstellung der wichtigsten Documenten und Actenstücke, welche die Verfassung des Herzogthums Westphalen ausmachen. Arnsberg? 1803. (Mso. VI Nr. 221)