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Markgraf Christoph von Baden, Graf zu Sponheim und Verwalter der Lande Luxemburg und Chiny (gubernirer der lannde Lutzemburg und Tschini), vereinbart den nachfolgenden Waffenstillstand zwischen König Maximilian I. einer- und Kurfürst Philipp von der Pfalz andererseits, nachdem es zwischen beiden zu Streit, Fehde und Krieg gekommen war, in den auch etliche andere Fürsten und Glieder des Reichs involviert waren. Christoph tut dies als ein "liebhaber fridenns", angesichts der Tatsache, dass dadurch dem Reich, Fürsten, Adel, Land und Leuten etliche Schäden entstanden sind, und um das Vergießen von christlichem Blut zu vermeiden. Deshalb hatte er den König um einen Beendigungsversuch gebeten und nach dessen Erlaubnis einen Tag zu Baden angesetzt, mit beider Seiten bevollmächtigter Räte verhandelt und einen Waffenstillstand bis St. Georg [= 23.4.1505] unter folgenden Bedingungen vereinbart: [1.] Maximilian und Philipp lassen ihre Kriegshandlungen ruhen. [2.] Philipp verspricht, auf einen Reichstag zu kommen, der bis Weihnachten anberaumt werden soll, wo die Sache vorrangig vor den Ständen verhandelt und beendet werden soll. Philipp soll eine Bürgschaft leisten und sich darum bemühen, dass sich auch die Bischöfe [Lorenz] von Würzburg und [Georg II.] von Bamberg dessen verschreiben, was der König als gütlich oder rechtlich erkennen mag. [3] Philipp soll weder persönlich, noch durch die Seinen - und besonders nicht durch diejenigen, die er bei sich hat und über die er befehlen kann (der er ungeverlich mechtig ist), - Herzog Ruprechts (+) Gemahlin [Elisabeth], den Helfern oder Helfershelfern der Kinder im Krieg oder mit Tat beistehen oder diese mit Rat und Tat unterstützen. Stattdessen soll er sich in allem ruhig verhalten. Auch wenn Philipp dies für seine Dienstleute und Helfer, die er aus vielen Landen hat und nun beurlaubt, sodass er keine Macht mehr über sie hat, nicht versprechen kann, soll er die Dienstleute an einem Tag zu Hausen am Ufer bei Speyer (Hawsen am urfar by Spyr) oder einem anderen Ort zusammenrufen, wo sie die Einhaltung des Waffenstillstands bis St. Georg vor dem König, dessen Räten, dem Markgrafen und Philipps Räten beschwören. [4.] Für alle Lehen gilt der status quo bis zum Reichstag, ebenso verbleiben Gefangene und nicht gegebene Brandschatzung. [5.] Da Geroldseck zur Ortenau gehört, die der König in einer ersten Antwort zu Alpirsbach dem Markgrafen als Pfand (furpfandd) vorbehalten hat, soll dieses Pfand bis zum Ende der Sache dem Markgrafen zugestellt sein. [6.] Der König will bei allen Kriegsteilnehmern erreichen, dass sie den Waffenstillstand bis St. Georg annehmen und jetzt das Feld räumen, ihr Kriegsvolk abziehen und sich mit der zu erfolgenden gütlichen oder rechtlichen Austragung begnügen. [7.] König Maximilian I. und Kurfürst Philipp von der Pfalz beurkunden ihre Zustimmung zu dieser Abmachung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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