Johann Klauer, Amtmann zu Isenburg, bekennt von wegen des Herrn zu Isenburg und von Amtswegen, dass er für den aus der Saynischen Leibeigenschaft gelehnten Pächter Thomas Sohn Georg, durch Johann Graf zu Sayn, Herrn zu Homburg, Montclair und Meinsberg vorkommenden Falles ein Gleiches tun wolle.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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