Kurfürst Philipp von der Pfalz bestallt Philipp von Dorfelden für sechs Jahre zu seinem Diener und nimmt ihn in seinen Schirm. Der von Dorfelden soll mit seinen Knechten und Pferden zu allen Geschäften des Pfalzgrafen aufwarten und dienen, wofür er Kost, Futter und Mahl sowie jährlich ein Hofkleid erhält. Der Pfalzgraf versichert, ihn zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo Philipp von Dorfelden der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten, seinem Hofgericht oder den gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp weist seine Amtleute, Diener und Untertanen um Beachtung an.