Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, auch für seinen Sohn Philipp und beider Erben, dass er Johann Neuland (Nuwelant), Pfarrer zu Wörth (Werde), auf Lebtag in seinen Schirm genommen hat. Der Aussteller versichert, Johann mit Leib und Gut zu schirmen und wie die Seinen rechtlich zu handhaben, sofern diesem der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Für den Schirm soll Johann dem pfalzgräflichen Keller zu Kleeburg jährlich zu Martini 1/2 Gulden Schirmgeld reichen.