Jakob Kraus und seine Ehefrau Barbara, gesessen zu Siglingen, bekunden, dass sie von Eberhard von Gemmingen dem Älteren zu Bürg (zur Burgk) näher bezeichnete, freieigene Hubgüter auf Siglinger Gemarkung zu Erblehen (auch erbhof) erhalten haben, und verpflichten sich, dem Leiheherrn jährlich zu Martini "ein guth geltz in müntz genemer landswerung", 2 ½ Malter Dinkel und 2 ½ Malter Hafer Neuenstadter Maß nach Bürg zu liefern und die zu dem Erblehen gehörigen Güter stets gewissenhaft zu pflegen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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