Ferdinand Karl Erzherzog von Österreich (voller Titel) belehnt nach dem Tod von Heinrich Freiherr von Stain Franz Philipp Freiherr von Stain für sich selbst und als Lehenträger seines Bruders Hans Jakob von Stain mit dem Jagdrecht (gejaid) und dem Wildbann zu Jettingen, die dem Haus Österreich lehenbar sind. Das Jagrecht und der Wildbann umfassen ein Gebiet von der Straße nach Freihalden, von dort der Straße nach bis zur Zusam (Zusm), die Zusam aufwärts bis zur nach Augsburg führenden Burtenbacher Landstraße, auf dieser entlang bis nach Burtenbach und von Burtenbach die Mindel abwärts bis nach Jettingen. Die Belehnten und ihre Erben können das Lehen künftig vom Aussteller und seinen Erben als Lehen innehaben und nutznießen und und sollen dafür jederzeit getreu, gehorsam, dienstlich und gewärtig sein, wie es Lehenleute ihren Lehenherren nach dem Lehens- und Landesrecht zu tun schuldig sind. Die Rechte des Ausstellers und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt. Als Bevöllmächtiger von Franz Philipp Freiherr von Stain hat der Rat und Geheime Hofsekretär Franz Lämper die Lehenpflicht geleistet.
Vollständigen Titel anzeigen
Ferdinand Karl Erzherzog von Österreich (voller Titel) belehnt nach dem Tod von Heinrich Freiherr von Stain Franz Philipp Freiherr von Stain für sich selbst und als Lehenträger seines Bruders Hans Jakob von Stain mit dem Jagdrecht (gejaid) und dem Wildbann zu Jettingen, die dem Haus Österreich lehenbar sind. Das Jagrecht und der Wildbann umfassen ein Gebiet von der Straße nach Freihalden, von dort der Straße nach bis zur Zusam (Zusm), die Zusam aufwärts bis zur nach Augsburg führenden Burtenbacher Landstraße, auf dieser entlang bis nach Burtenbach und von Burtenbach die Mindel abwärts bis nach Jettingen. Die Belehnten und ihre Erben können das Lehen künftig vom Aussteller und seinen Erben als Lehen innehaben und nutznießen und und sollen dafür jederzeit getreu, gehorsam, dienstlich und gewärtig sein, wie es Lehenleute ihren Lehenherren nach dem Lehens- und Landesrecht zu tun schuldig sind. Die Rechte des Ausstellers und anderer Rechteinhaber bleiben davon unbeeinträchtigt. Als Bevöllmächtiger von Franz Philipp Freiherr von Stain hat der Rat und Geheime Hofsekretär Franz Lämper die Lehenpflicht geleistet.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Nr. 660
II Jettingen c 64
N[umer]o 21
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 38 T 1 Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden
Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden >> Jettingen
1660 Mai 31
Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg
Urkunden
Deutsch
Ausstellungsort: Innsbruck
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Obere Siegelkapsel fehlt, untere Siegelkapsel nur noch mit Siegeluntergrund
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Obere Siegelkapsel fehlt, untere Siegelkapsel nur noch mit Siegeluntergrund
Lämper, Franz
Österreich; Erzhaus
Stain, vom; Franz Philipp, zu Jettingen (1634-1676)
Stain, vom; Heinrich, zu Jettingen und Eberstall
Stain, vom; Johann Jakob, zu Jettingen (+1707)
Burtenbach GZ; Straßen und Wege
Freihalden, Jettingen GZ; Straßen und Wege
Innsbruck [A]; (Ausstellungsort)
Jettingen GZ; Herrschaft; Jagdrecht und Wildbann
Mindel (Gewässer)
Zusam (Gewässer)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:44 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen (Archivtektonik)
- Deposita (ohne FAS - Dep. 39) (Tektonik)
- Gfl. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive (Tektonik)
- Gesamtarchiv Schenk von Stauffenberg (Tektonik)
- Gf. und Frh. Schenk von Stauffenbergische Archive: Urkunden (Bestand)
- Jettingen (Gliederung)