Evangelischer Diakonenverband in der DDR (Bestand)
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EDV
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1952-1990
Unter dem Druck der innerdeutschen Verhältnisse entstand 1951 die Geschäftsstelle (Ost), aus der 1973 der Ev. Diakonenverband hervorging. Zur stärkeren kirchlichen Absicherung des Diakonenamtes suchte der Verband die Zusammenarbeit mit dem Bund der Ev. Kirchen in der DDR.
Vorwort: Zu Gründungsgeschichte und Verbandsstatus
Nachdem die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik mit Verfügung vom 23.12.1950 den Geldtransfer auf Konten, deren Inhaber ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) hatten, untersagte, sah sich auch die Deutsche Diakonenschaft zur Einrichtung einer Geschäftsstelle in Berlin (Ost) gezwungen (Weigt an Falke, 19.1.1951, in: ADW, DD 10). Diese Geschäftsstelle, gelegen in der Küsterei der Hoffnungskirche, Berlin-Pankow, Elsa-Brandström-Straße 36, wurde am 25.1.1951 vom Magistrat von Groß-Berlin, Amt für Kirchenfragen, genehmigt und nahm am 1.3.1951 ihre Arbeit auf. Ab 1967 befand sie sich in der Wohnung des Geschäftsführers des EDV, Schröter, 1055 Berlin, Hufelandstraße 9.
Unter dem Druck der innerdeutschen Entwicklung beschloß der Vorstand der Deutschen Diakonenschaft am 6.5.1953 eine über die Regelung der Verbandsfinanzen hinausgehende organisatorische Verselbständigung seines im Gebiet der DDR ansässigen Teiles und dessen Leitung durch einen "Beirat in der Deutschen Demokratischen Republik und im Demokratischen Sektor von Groß-Berlin" (Protokoll der Vorstandssitzung vom 6.5.1953, in: ADW, EDV 1). Die 1949 und 1961 revidierte Satzung der Deutschen Diakonenschaft behielt indessen für den Teilverband im Gebiet der DDR bis 1973 ihre Gültigkeit.
Nachdem sich 1968 der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR konstituiert hatte, bemühte sich auch die Deutsche Diakonenschaft (Ost) um eine neue Satzung (vgl. Beirat, Sitzungsprotokoll, 12./13.2.1970, in: ADW, EDV 2). Der Verband ließ sich dabei nicht nur von den politischen Gegebenheiten leiten, sondern auch von dem Streben, das Diakonenamt stärker kirchlich abzusichern, und suchte zu diesem Zweck die Zusammenarbeit mit dem Sekretariat des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR (vgl. Köhler an Schramm, 8.9.1969, in: ADW, EDV 13; Stolpe an Schröter, 18.1.1972, in: ADW, EDV 20; Referat des Geschäftsführers vor der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen in der DDR am 7.9.1973, in: ADW, EDV 20). In der am 7.9.1973 in Kraft getretenen Satzung des Evangelischen Diakonenverbandes in der DDR wird dieser definiert als "eine von der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen in der DDR anerkannte Arbeitsgemeinschaft im Rahmen des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR. Der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR gewährt dem Evangelischen Diakonenverband Rechtsschutz" (ADW, EDV 20).
Nach dem Untergang der DDR löste sich der Evangelische Diakonenverband auf. Seine Brüderschaften beantragten die Aufnahme in die Deutsche Diakonenschaft, die von deren Hauptversammlung am 15. Mai 1991 in Hirschluch beschlossen wurde. Die Hauptversammlung verabschiedete außerdem eine neue Satzung; der Zusammenschluß aller Gemeinschaften heißt jetzt: "Verband Evangelischer Diakonen- und Diakoninnengemeinschaften in Deutschland e.V." (VEDD).
Umfang und Ordnung des Bestandes
Der Bestand enthält nicht nur die Akten des Evangelischen Diakonenverbandes in der DDR, sondern auch den seit der Gründung der Geschäftsstelle (Ost) dort und bei dem Vorsitzenden (Ost) entstandenen Schriftwechsel und umfaßt - nach der Ordnung - 172 Verzeichniseinheiten. Die Akten wurden dem Archiv des Diakonischen Werkes der EKD am 24.1.1991 durch Herrn Schubert, den kommissarischen Vorsitzenden des EDV, in Anwesenheit von Herrn Seyfang, Geschäftsführer der Deutschen Diakonenschaft, übergeben. In dem angegebenen Umfang ist eine Nachlieferung von Protokollen des Beirats/Vorstands und des Geschäftsführenden Ausschusses sowie von Akten des Ausbildungsausschusses, die am 25.7.1991 erfolgte, enthalten.
Eine systematische Ordnung der Akten war nicht vorhanden; sie wurde den Akten erst im Archiv bei der Erfassung gegeben. Die Akten wurden dabei z.T. aufgeteilt, z.T. zusammengefaßt. Nötigenfalls wurden bei der systematischen Ordnung auch die Aktentitel geändert. Es wurde nur eine Akte (Brieftagebuch) kassiert.
Die Akten wurden 1991 von Frau Hanna Kröger geordnet und verzeichnet und Anfang 1998 von Frau Ingeborg König weitgehend unverändert in das AUGIAS-Archivprogramm eingegeben.
Im Zuge dieser Maßnahme erhielt die Nr. 35a die neue Nr. 112 und die Nr. 110a die neue Nummer 111.
Literaturhinweis:
Rückblick auf 45 Jahre EDV. Themeheft der Zeitschrift "diakon", Sept./Okt. 1990.
Vorwort: Zu Gründungsgeschichte und Verbandsstatus
Nachdem die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik mit Verfügung vom 23.12.1950 den Geldtransfer auf Konten, deren Inhaber ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland oder in Berlin (West) hatten, untersagte, sah sich auch die Deutsche Diakonenschaft zur Einrichtung einer Geschäftsstelle in Berlin (Ost) gezwungen (Weigt an Falke, 19.1.1951, in: ADW, DD 10). Diese Geschäftsstelle, gelegen in der Küsterei der Hoffnungskirche, Berlin-Pankow, Elsa-Brandström-Straße 36, wurde am 25.1.1951 vom Magistrat von Groß-Berlin, Amt für Kirchenfragen, genehmigt und nahm am 1.3.1951 ihre Arbeit auf. Ab 1967 befand sie sich in der Wohnung des Geschäftsführers des EDV, Schröter, 1055 Berlin, Hufelandstraße 9.
Unter dem Druck der innerdeutschen Entwicklung beschloß der Vorstand der Deutschen Diakonenschaft am 6.5.1953 eine über die Regelung der Verbandsfinanzen hinausgehende organisatorische Verselbständigung seines im Gebiet der DDR ansässigen Teiles und dessen Leitung durch einen "Beirat in der Deutschen Demokratischen Republik und im Demokratischen Sektor von Groß-Berlin" (Protokoll der Vorstandssitzung vom 6.5.1953, in: ADW, EDV 1). Die 1949 und 1961 revidierte Satzung der Deutschen Diakonenschaft behielt indessen für den Teilverband im Gebiet der DDR bis 1973 ihre Gültigkeit.
Nachdem sich 1968 der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR konstituiert hatte, bemühte sich auch die Deutsche Diakonenschaft (Ost) um eine neue Satzung (vgl. Beirat, Sitzungsprotokoll, 12./13.2.1970, in: ADW, EDV 2). Der Verband ließ sich dabei nicht nur von den politischen Gegebenheiten leiten, sondern auch von dem Streben, das Diakonenamt stärker kirchlich abzusichern, und suchte zu diesem Zweck die Zusammenarbeit mit dem Sekretariat des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR (vgl. Köhler an Schramm, 8.9.1969, in: ADW, EDV 13; Stolpe an Schröter, 18.1.1972, in: ADW, EDV 20; Referat des Geschäftsführers vor der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen in der DDR am 7.9.1973, in: ADW, EDV 20). In der am 7.9.1973 in Kraft getretenen Satzung des Evangelischen Diakonenverbandes in der DDR wird dieser definiert als "eine von der Konferenz der Evangelischen Kirchenleitungen in der DDR anerkannte Arbeitsgemeinschaft im Rahmen des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR. Der Bund der Evangelischen Kirchen in der DDR gewährt dem Evangelischen Diakonenverband Rechtsschutz" (ADW, EDV 20).
Nach dem Untergang der DDR löste sich der Evangelische Diakonenverband auf. Seine Brüderschaften beantragten die Aufnahme in die Deutsche Diakonenschaft, die von deren Hauptversammlung am 15. Mai 1991 in Hirschluch beschlossen wurde. Die Hauptversammlung verabschiedete außerdem eine neue Satzung; der Zusammenschluß aller Gemeinschaften heißt jetzt: "Verband Evangelischer Diakonen- und Diakoninnengemeinschaften in Deutschland e.V." (VEDD).
Umfang und Ordnung des Bestandes
Der Bestand enthält nicht nur die Akten des Evangelischen Diakonenverbandes in der DDR, sondern auch den seit der Gründung der Geschäftsstelle (Ost) dort und bei dem Vorsitzenden (Ost) entstandenen Schriftwechsel und umfaßt - nach der Ordnung - 172 Verzeichniseinheiten. Die Akten wurden dem Archiv des Diakonischen Werkes der EKD am 24.1.1991 durch Herrn Schubert, den kommissarischen Vorsitzenden des EDV, in Anwesenheit von Herrn Seyfang, Geschäftsführer der Deutschen Diakonenschaft, übergeben. In dem angegebenen Umfang ist eine Nachlieferung von Protokollen des Beirats/Vorstands und des Geschäftsführenden Ausschusses sowie von Akten des Ausbildungsausschusses, die am 25.7.1991 erfolgte, enthalten.
Eine systematische Ordnung der Akten war nicht vorhanden; sie wurde den Akten erst im Archiv bei der Erfassung gegeben. Die Akten wurden dabei z.T. aufgeteilt, z.T. zusammengefaßt. Nötigenfalls wurden bei der systematischen Ordnung auch die Aktentitel geändert. Es wurde nur eine Akte (Brieftagebuch) kassiert.
Die Akten wurden 1991 von Frau Hanna Kröger geordnet und verzeichnet und Anfang 1998 von Frau Ingeborg König weitgehend unverändert in das AUGIAS-Archivprogramm eingegeben.
Im Zuge dieser Maßnahme erhielt die Nr. 35a die neue Nr. 112 und die Nr. 110a die neue Nummer 111.
Literaturhinweis:
Rückblick auf 45 Jahre EDV. Themeheft der Zeitschrift "diakon", Sept./Okt. 1990.
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
22.04.2025, 11:01 MESZ