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08.04-2 Münzsammlung der Reichs- und Hansestadt Lübeck
Münzsammlung der Reichs- und Hansestadt Lübeck >> 06. Reichs- und Hansestadt Lübeck
1679
Archivale
Beschreibung Vorderseite (Avers): Ansicht der Stadt von Osten, davor Wakenitz mit Booten, Engel zwei Stadtschilde haltend, daneben I-R, *LVBEC*
ES MÜSse FREID SEIn INWENDIG DEInen MAUREN UNd GLÜCK in DEInen PALLÄSTEN
Beschreibung Rückseite (Revers): Zwei Frauen halten einen Zweig über einem aufgeschlagenen Buch, Tisch mit Inschrift, darüber Waage und Engel
DAS TREWE AUFF DER ERDEN WACHSE UND GERECHTIGKEIT VOM HIMMEL SCHAWE
Bemerkungen: Stempelschneider Johann Reteke
Münzherr: Rat der Stadt Lübeck
Münzstätte: unbekannt
Material: Silber
Gewicht in Gramm: 40,57
Durchmesser in mm: 49
Erhaltung: vorzüglich
Vorkommen: - R -
Edition / Veröffentlichung: Behrens 736
Literatur: Adriano Cappelli: die klein geschriebenen Buchstaben ergeben die (Jahres)zahl 1679
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.