Johann Jakob Vetter, Schultheiß, und die Richter des Gerichts zu Bischofsheim beurkunden, daß Hans Hauß, Bürger zu Memprechtshofen, und seine Ehefrau Maria dem Daniel Kober, Kirchenschaffner zu Bischofsheim, für den Heiligenfonds zu Bischofsheim 2 Pfund 10 Schillinge jährlichen Zinses von 50 Pfund Hauptgut unter Verpfändung beschriebener Güter verkauft haben.