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König Maximilian I. erteilt seine Einwilligung, dass sein Oheim Philipp, Pfalzgraf bei Rhein und Herzog in Bayern, seinen Teil an Schloss und Stadt Neuleiningen mit Zugehör erneut als Erblehen an Graf Reinhard von Leiningen, Herr zu Westerburg und Schauenburg, leiht und diesem die Dörfer Grünstadt, Asselheim (Aßlenheim), Sausenheim, Kirchheim, Obrigheim (Oberkeim), Albsheim (Almßheim) und Bissersheim mit Zugehörungen, wie sie vom Abt und Konvent zu Weißenburg zu Lehen herrühren, mit deren Wissen und Willen verkauft und übergibt, sodass Reinhard und seine Erben diese fortan von Weißenburg zu Lehen tragen sollen. Maximilian erteilt die Bestätigung, die dem Reich an Obrigkeit und Rechten unschädlich sein soll, auf Bitten Philipps und Reinhards.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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