Kurfürst Philipp von der Pfalz quittiert dem Abt zu Maulbronn, der jährlich zu Weihnachten 100 Gulden Schirmgeld gibt, über empfangene 400 Gulden und sagt das Kloster für die folgenden vier Jahre vom Schirmgeld und für 80 Gulden vom Schirmgeld im fünften Jahr frei und ledig, womit Maulbronn dann im Jahr 1496 20 Gulden ausrichten soll.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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