Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er aus besonderer Gnade und treuer Dienste wegen, seinen Oheim Landgraf Friedrich von Leuchtenberg, Graf zu Hals, dessen Schwager Graf Philipp von Rieneck d. A., die Schlösser und Städte Lauda und Grünsfeld (Luden und Grundsfeld) sowie die dortigen Amtleute und Ämter mit ihrem Zubehör für 10 Jahre in seinen und der Pfalz Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, sie wie seine anderen Grafen und Diener mit dem Ihren wie seine eigenen Lande und Leute zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen und seinen Räten, seinem Hofgericht oder vor den mit Recht und Befugnis gewiesenen Instanzen genügt. Kurfürst Philipp befiehlt seinen Amtleuten, Dienern und Untertanen die Beachtung und Umsetzung.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...