Kurfürst Philipp von der Pfalz bekundet, dass er Hans Fischer, Bürger zu Wimpfen, für 10 Jahre in seinen Schirm genommen hat. Der Pfalzgraf versichert, Hans zu schirmen und rechtlich zu handhaben, wo diesem der Rechtsgang vor ihm und seinen Räten oder den gewiesenen Instanzen genügt. Für den Schirm soll Hans jährlich zu Weihnachten 2 Gulden Schirmgeld geben und an die Kanzlei zu Heidelberg reichen. Kurfürst Philipp weist Ober- und Unteramtleute um Beachtung und Sicherstellung des Schirms an. Weil die Stadt Wimpfen dem Schwäbischen Bund angehört und diesem verpflichtet ist, soll der Schirm aufgehoben sein, falls Hans deswegen in irgendeiner Weise gegen den Pfalzgrafen handelt.