Ratifikation vom 24.5.1847: König Wilhelm II. der Niederlande, Großherzog von Luxemburg, ratifiziert den am 2.4.1847 im Haag zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und dem Zollverein geschlossenen Vertrag über die Fortdauer des Anschlusses Luxemburgs an den Zollverein. Der am 8.2.1842 geschlossene Vertrag war am 31.3.1846 ausgelaufen. Beiliegend beglaubigte Abschriften des Vertrages vom 2.4.1847, der am gleichen Tag geschlossenen Separatartikel, einer ebenfalls am 2.4.1847 verfassten Erklärung zur Publikation des Vertrages und der Separatartikel sowie eines Ratifikationsprotokolls vom 15.7.1857.
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Ratifikation vom 24.5.1847: König Wilhelm II. der Niederlande, Großherzog von Luxemburg, ratifiziert den am 2.4.1847 im Haag zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und dem Zollverein geschlossenen Vertrag über die Fortdauer des Anschlusses Luxemburgs an den Zollverein. Der am 8.2.1842 geschlossene Vertrag war am 31.3.1846 ausgelaufen. Beiliegend beglaubigte Abschriften des Vertrages vom 2.4.1847, der am gleichen Tag geschlossenen Separatartikel, einer ebenfalls am 2.4.1847 verfassten Erklärung zur Publikation des Vertrages und der Separatartikel sowie eines Ratifikationsprotokolls vom 15.7.1857.
Verträge der Freien Stadt Frankfurt, 3
Privileg Q Nr. 58
Verträge der Freien Stadt Frankfurt
Verträge der Freien Stadt Frankfurt >> Handel >> Deutscher Zollverein >> Handelsverträge >> Europa >> Niederlande und Luxemburg
24.05.1847
02.04.1847
Archivale
deutsch
Beglaubigung: Unterschrift und Papiersiegel König Wilhelms II. von den Niederlanden sowie Unterschrift Friedrich Georg Prosper von Blochhausen.
Wilhelm II., König der Niederlande
Blochhausen, Friedrich Georg Prosper von
Deutscher Zollverein
Niederlande
Luxemburg/Großherzogtum
Handelsvertrag
Zoll
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Instituts für Stadtgeschichte Frankfurt am Main.
20.08.2025, 12:25 MESZ