Der Abt Otto Truchsess und der Konvent des Klosters St. Stephan in Würzburg beurkunden: Dem Würzburger Bürger Thomas von Heidenheim stand eine jährliche Gült von 4 Malter Roggen (korns) von einer Mühle in Veitshöchheim (Sant Vitshocheim) zu, die der Kellerei des Klosters St. Stephan gehört. Diese Gült hat der Mönch Johannes vom Rode mit Bewilligung von Abt und Konvent abgelöst. Sie soll daher auf Lebenszeit an ihn fallen. Nach seinem Tod geht die Gült an die Kellerei des Klosters. Der amtierende Cellerar soll sie zu einem Jahrtag für Johannes vom Rode verwenden. Bei Säumnis fällt die Gült im betreffenden Jahr an den Abt. Der geben ist 1389 on der mitwochen nach vnser Frauwen tag Annunciacionis. Aussteller: Abt und Konvent des Klosters St. Stephan. Empfänger: Johannes vom Rode