Graf Hermann zu Neuenahr schreibt dem Grafen Adolf zu Sayn, Herr zu Homburg, Montclair (Monckler) und Meinsberg (Mentzbergk), es habe ihn der Kurfürst und das Domkapitel nach seiner Rückkunft von Luxemburg (Lützenburgh) angezeigt, dass, da man sich auf dem letzten Landtag zu Köln, wegen des Erzbischofs Schulden nicht habe vergleichen mögen und deshalb die Wiederzusammenkunft binnen Monatsfrist für gut befunden werden sei, so habe ihn Erzbischof und Domkapitel als Erbhofmeister anbefohlen, die zwei weltlichen Stände Grafen und Ritterschaft auf den 12. März nach Neuss einzuberufen und zweifle nicht, dass Graf Adolf als des Erzbischofs getreuer Untertan erscheinen werde.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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