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Kurfürst Philipp von der Pfalz bestallt Hans von Oberkirch zu seinem Diener auf Lebtag. Hans soll dem Pfalzgrafen mit drei reisigen Pferden und Knechten aufwarten und in allen seinen Geschäften und Kriegen dienen, was er nebst Treue und Huld gelobt hat. Der Pfalzgraf versichert, Hans und seinen Knechten im Dienst Kost, Futter und Beschläge zu reichen und ihn mitsamt seinen Gütern zu schirmen und rechtlich zu handhaben, sofern Hans der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Räten oder dort, wohin der Fürst eine Sache weist, genügt und er dem nachkommen will. Wenn der Fürst sein Hofgesinde einkleidet, will er Hans durch seinen Zinsmeister [zu Hagenau] ein Hofkleid reichen. Der Aussteller weist seinen Unterlandvogt im Elsass und seinen Zinsmeister zu Hagenau um Beachtung und Sicherstellung des Schirms wie für andere Diener an.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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