...... ...Bünau, Heinrich von... ...... ...Heinrich <Gera, Herr, XIV.>... ...Heinrich <Gera, Herr, XIII.>... ...Heinrich... ...... ...Eichicht, Heinrich von...
...Die Brüder Heinrich [XII.] und Günther [XIV.] (Gunther), Grafen von Schwarzburg und Herren zu Arnstadt, schließen ein Bündnis mit Friedrich [III.],... ...Gegenseitig wird vereinbart, dass Bürger einer Vertragspartei nur dann in Städte der anderen Vertragspartei aufgenommen werden sollen, wenn sie sich zuvor gegen Beschuldigungen ihrer bisherigen... ...Wenn sich beide Seiten durch ihre Hauptleute vertreten lassen, sollen die Gefangen nach der Zahl der beiderseitigen bewaffneten Leute geteilt werden. - Die Grafen von Schwarzburg nehmen folgende...
...Die Brüder Heinrich [XII.] und Günther [XIV.] (Gunther), Grafen von Schwarzburg und Herren zu Arnstadt, schließen ein Bündnis mit Friedrich [III.],... ...Gegenseitig wird vereinbart, dass Bürger einer Vertragspartei nur dann in Städte der anderen Vertragspartei aufgenommen werden sollen, wenn sie sich zuvor gegen Beschuldigungen ihrer bisherigen... ...Wenn sich beide Seiten durch ihre Hauptleute vertreten lassen, sollen die Gefangenen nach der Zahl der beiderseitigen bewaffneten Leute geteilt werden. - Die Grafen von Schwarzburg nehmen folgende...